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Ein Chefarzt auf Abwegen: Organe, Geld und Gesetzesverstösse

Ein Chefarzt auf Abwegen: Organe, Geld und Gesetzesverstösse

Er schiffte an einem Schweizer Universitätsspital illegal Organteile ins Ausland – und zerstörte mögliche Beweise. Recherchen von CH Media zeigen, wie das Spital und die Justiz den Fall still und leise beerdigt haben.
14.08.2020, 06:2314.08.2020, 14:09
Leo Eiholzer / CH Media
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An einem Donnerstag im November 2016 vernichten Mitarbeiter in einem Labor des Genfer Unispitals Zellen von Bauchspeicheldrüsen, die sie zuvor hirntoten Menschen entnommen hatten. Der Chef steht seit Monaten unter Druck. Er ist mit einer Untersuchung konfrontiert, die klären soll, ob die Forschung in dem Labor illegal ist. Er, Universitätsprofessor Thierry Berney, gibt den Befehl zur Vernichtungsaktion.

Daran wurde geforscht: Inselzellen aus dem Pankreas.
Daran wurde geforscht: Inselzellen aus dem Pankreas.Bild: Science Photo Library/Keystone

Kurz vor dem Donnerstag hatten drei Personen, darunter zwei Mitarbeiterinnen des Labors, bei einem internen Revisor Vorwürfe über illegale Forschung erhoben. Der Ermittler macht sich danach auf, das Gewebe aus dem Kühlschrank des Labors zu holen. Er ist zu spät. Die Proben sind weg.

Es war die letzte Episode einer fast zehnjährigen Geschichte des Ignorierens von Ethik, merkwürdiger Finanzflüsse und illegaler Praktiken mit den Organen toter Menschen.

Fünf Tage nach der Vernichtungsaktion eröffnet der Genfer Generalstaatsanwalt ein Strafverfahren. Drei Jahre später stellt er es lautlos ein. Der höchste Strafverfolger Genfs liess illegales Verhalten von Thierry Berney verjähren. Der Chefarzt ist deshalb strafrechtlich unschuldig.

Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft, über die Westschweizer Medien bisher nicht berichteten, und Dokumente aus dem Spital offenbaren aber die Wahrheit über das Labor. Und sie zeigen, dass Berney mit mehr Glück als Verstand um eine Strafverfolgung herumkam.

Forschungsfonds zahlte Gehalt von Berneys Ehefrau

Doch, worum geht es überhaupt? Von 2007 bis 2016 benutzten Berney und seine Untergebenen Pankreas-Zellen ohne Einwilligung der Spender für Forschung. Sie stammten von Organspendern, deren Bauchspeicheldrüse aus Qualitätsgründen nicht wie vorgesehen an Diabetiker transplantiert werden konnte.

Eine gültige Bewilligung der Ethikkommission, wie es vorgeschrieben wäre, hatte der Professor nicht.

Das Labor verschickte illegal Teile toter Menschen quer durch Europa. Von einer amerikanischen Stiftung flossen hohe Summen – es geht total um Hunderttausende oder sogar bis zu einer Million Franken.

Das Spital und der Steuerzahler trugen die Kosten für die Arbeit an den Zellen. Das Stiftungsgeld, das eigentlich diese Kosten decken sollte, floss aber in Forschungsfonds, die Berney kontrollierte. Und aus einem Forschungsfonds von Berney wurde mindestens zeitweise der Lohn seiner Ehefrau bezahlt.

Keine Verwendung ohne Einwilligung

Sechs Jahre vor der Vernichtungsaktion, Dienstag, 30. November 2010. Thierry Berney sitzt mit anderen Ärzte-Koryphäen in einem Raum an der Laupenstrasse in Bern: der Hauptsitz der Stiftung Swisstransplant, die im Auftrag des Bundes Organspenden verwaltet.

Laut Protokoll besprechen sie, dass bei 50 Prozent der gespendeten Pankreas aus Qualitätsgründen die Zellen nicht transplantiert werden. Berney schlägt vor, dass Zellen von diesen Pankreas für Forschung verwendet werden könnten. Der Sitzungsleiter sagt, dafür sei die schriftliche Einwilligung der Patienten und der Ethikkommission nötig.

Was Berney laut Protokoll nicht sagt: Er tut genau das. Ohne Einwilligung, ohne gültige Bewilligung der Ethikkommission.

2016 wurde der Skandal in den Westschweizer Medien thematisiert, die brisante Einstellung des Verfahrens blieb bisher unerwähnt.
2016 wurde der Skandal in den Westschweizer Medien thematisiert, die brisante Einstellung des Verfahrens blieb bisher unerwähnt.

Sechs Jahre lang macht Berney weiter. Bis sich im Februar 2016 die höchsten Regierungskreise einschalten. Ein Chirurgieprofessor aus dem Spital schickte Informationen über das Labor an Swisstransplant. Ihr Präsident, der Waadtländer Gesundheitsdirektor Pierre-Yves Maillard (SP), sendet einen Brief an seinen Amtskollegen in Genf, Mauro Poggia (MCG). Die Forschung soll sofort unterbrochen werden.

Das Spital tut wie geheissen und gibt bei einer Anwaltskanzlei einen Bericht in Auftrag, der später an «Le Matin Dimanche» geleakt wird. Eine interne Revision folgt. Der Staatsanwalt schaltet sich nach der Vernichtungsaktion ein.

Gegen das Gesetz, aber nicht strafbar

Nach drei Jahren schliesst der Generalstaatsanwalt das Verfahren im September 2019 endlich ab. Über das Resultat berichteten Westschweizer Medien bislang nicht – dabei ist es hoch brisant. Denn ein zentraler Punkt war mit dem Abschluss im September 2019 um drei Monate verjährt.

Berney hätte nach Inkrafttreten des Humanforschungsgesetzes sein Projekt bis zum 1. Juni 2014 der Ethikkommission vorlegen müssen. Er tat dies nicht. Am 1. Juni 2019 verjährte das Delikt. Anstatt sich dafür zu verantworten, ist Berney strafrechtlich unschuldig.

Als «illegal» bezeichnet der Staatsanwalt das Verschicken von Zellen ins Ausland. Für die Ausfuhr bräuchte es die Einwilligung der Spender. Das seit 2014 geltende Gesetz ist glasklar: «Biologisches Material darf zu Forschungszwecken ins Ausland ausgeführt werden, wenn die betroffene Person nach hinreichender Aufklärung eingewilligt hat.»

Dutzendfach wurde das Gesetz gebrochen. Doch erneut hat Berney Glück: Im Gesetz gibt es dafür keine Strafbestimmung. Es ist zwar verboten, aber nicht strafbar.

Im grundlegenden Punkt, der Verwendung von Zellen zur Forschung ohne Einwilligung, sah der Staatsanwalt keine Rechtsverletzung. Er berief sich auf einen unauffälligen Artikel des Humanforschungsgesetzes. Dieser sieht vor, dass kleine Mengen von bei einer Transplantation entnommen Körpersubstanzen für die Forschung ohne Einwilligung verwendet werden dürfen. Die Frage war, ob der Artikel auf den Genfer Fall anwendbar ist. Die Stiftung Swisstransplant reichte ins Verfahren eine gegensätzliche Einschätzung von Markus Schott, Juraprofessor an der Universität Zürich, ein.

Eine einsame Entscheidung

Am Ende traf aber der Staatsanwalt, dem die Zeitung «Le Temps» letztens eine «absolutistische Vorstellung von Macht» attestierte, alleine die heikle Entscheidung, anstatt die Abwägung einem Gericht zu überlassen.

Doch Berney musste sich ohnehin mit einem Problem auseinandersetzen: Haben der Spender oder seine Familie explizit der Forschung widersprochen, wäre es ohne jeden Zweifel illegal, die Zellen zu verwenden.

Eine langjährige Laborantin Berneys sagte vor dem Generalstaatsanwalt aus, dass genau das passiert sei. In mehreren Spenderakten sei explizit festgehalten worden, dass die Organe nicht für Forschung verwendet werden dürfen. Ihr Vorgesetzter habe sie dennoch angewiesen, Zellen ins Ausland zu schicken.

Bewiesen werden konnte das nicht. Kurz vor der Vernichtungsaktion hatte der Revisor auf einer Gewebe-Liste gesehen, dass Proben von sieben nicht-transplantierten Spendern entnommen worden waren, obwohl diese Forschung abgelehnt hatten. «[Name entfernt] konnte nicht nachweisen, dass die Proben für Forschung verwendet wurde, da die Proben (…) im Auftrag von Thierry Berney vernichtet wurden», schreibt der Staatsanwalt. Im Klartext: Die Vernichtungsaktion könnte sich für den Professor also gelohnt haben.

Im Zusammenhang mit den Finanzflüssen wurde Berney im Verfahren kein illegales Verhalten unterstellt. Dennoch ist der Umgang mit dem Geld bemerkenswert. Das Spital-Audit kam zum Schluss: Thierry Berney war der Einzige, der den Geldfluss überblicken konnte. Als ein aufmerksamer Buchhalter wollte, dass ein Teil des Geldes ans Spital geht, weigerte sich Berney laut interner Dokumente zunächst.

Geld für Berneys Frau

Was in der Verfügung des Staatsanwalts nicht steht, aber im Spital-Audit erwähnt ist: Einer der Forschungsfonds finanzierte währenddessen ein Jahr lang den Lohn von Thierry Berneys Ehefrau, eine georgische Wissenschafterin. Sie arbeitete bis 2017 in Genf, heute wieder in ihrer Heimat.

Thierry Berney erklärte sich bereit, 260000 Franken ans Universitätsspital zurückzuzahlen. Das steuerfinanzierte Spital verzichtete aber auf das Geld. Mit der Begründung, dass die vorherigen Buchungsjahre schon abgeschlossen seien. Zumindest war das der Stand, als der Staatsanwalt im September 2019 seine Verfügung verfasste.

Bereits das erste Audit im Jahr 2016, das das Spital selbst in Auftrag gegeben hatte, war eine regelrechte Ohrfeige für Berney und seine Vorgesetzten. «Der ethische Aspekt der Forschung wurde von 2007 bis 2016 ignoriert», stand darin. «Die rechtlichen, ethischen, administrativen, finanziellen Aspekte wurden nicht ausreichend professionell gehandhabt.»

Das Spital sagt: Der Chefarzt bleibt

Berney wurde kurz vor dem Ausbruch des Skandals 2015 zum Chefarzt der Transplantation befördert. Das ist er noch immer. Und er wird es auch bleiben. Das Spital und die Universität Genf stützen Berney energisch. Auf Anfrage wollen beide Institutionen keine Fragen beantworten. Als Reaktion auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft habe man alle notwendigen Massnahmen ergriffen.

Als Beispiel nennt die Presseabteilung aber nur, dass die Spital- und Universitätsvorstände informiert wurden. «Diese haben ihr Vertrauen in Professor Thierry Berney erneut bekräftigt, der seine gesamte berufliche Tätigkeit fortsetzt.» Das Spital sagt nicht etwa, Berney habe sich nicht falsch verhalten, sondern verweist schlicht auf die Verfahrenseinstellung.

Berney schweigt

Berney selbst will ebenfalls keine Stellung nehmen. In der Einvernahme hatte er ausgesagt, er sei davon ausgegangen, dass sich eine Ethikkommissions-Bewilligung von 2005 über die Jahre stillschweigend erneuert habe. Allerdings ging es darin um ein völlig anderes Ziel.

Berney sagt weiter, das Protokoll der Swisstransplant-Sitzung spiegle die Realität nicht wider. Zudem seien nie Proben von Patienten verwendet worden, die Forschung ausdrücklich abgelehnt hatten. Und die Zerstörungsaktion? Er habe seinem Produktionsleiter schlicht gesagt, er müsse das Gewebe von Patienten vernichten, wenn sie Forschung widersprochen hatten.

Die Sache kam für Berney günstig. Zahlen musste der Chefarzt nur die Verfahrenskosten von 2680 Franken: Ein kleiner Preis für Verschwiegenheit.

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40 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Töfflifahrer
14.08.2020 07:55registriert August 2015
Spital, Justiz und die welschen Medien spannen zusammen und sorgen dafür, dass so was unter den Teppich gekehrt wird. Wow, da bleibt einem doch die Spucke weg!
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Baguette
14.08.2020 09:04registriert Februar 2020
Sicher erklären sich jetzt ganz viele vertrauensvoll als potentielle Organspender. Ironie off. Wenn nicht einmal die Schweiz die Organspende und Humanzellenforschung in festem Griff hat, was passiert wohl in anderen Ländern?
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c_meier
14.08.2020 09:03registriert März 2015
irgendwie geht es bei den Ärzten in Unis usw nur noch darum abzukassieren mit 2 x 100% Tätigkeit mit Privatklinik wo man noch mehr abrechnen kann usw...
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