Die «Weltwoche» hatte dem Geschichtsprofessor und Mitglied der Berufungskommission, Philipp Sarasin, vorgeworfen, seine ehemalige Lebensgefährtin an die Universität Zürich geholt zu haben und dabei nicht in Ausstand getreten zu sein.
Die Abklärungen der externen Experten in Bezug auf Professor Sarasin haben nun jedoch keine Verletzung der Ausstandsvorschriften und kein sonstiges Fehlverhalten des Geschichtsprofessors an den Tag gebracht, wie es in einer Mitteilung der Universität Zürich vom Donnerstag heisst. Die Universitätsleitung sei überzeugt, dass die Vorwürfe unbegründet seien.
Die Befragungen hätten ergeben, dass es zum Zeitpunkt des Berufungsverfahrens keinerlei Hinweise auf ein früheres oder noch bestehendes Liebesverhältnis zwischen Professor Sarasin und der Bewerberin, Svenja Goltermann, gegeben habe, heisst es in der Mitteilung.
Zudem habe der Geschichtsprofessor die Kommission darüber informiert, dass er die damalige Privatdozentin vor vielen Jahren kennengelernt und in seiner Dissertation neben zahlreichen anderen Personen dankend erwähnt habe.
Gemäss Expertenbericht war Sarasin während der Kommissionsarbeit «nie voreingenommen, noch hatte er sich für eine bestimmte Bewerbung eingesetzt oder hinter den Kulissen dafür die Fäden gezogen». Die Begutachtung der Schriften von Goltermann sei zudem von zwei anderen Kommissionsmitgliedern verfasst worden. (whr/sda)