Muss eine asylsuchende Person in einen Dublin-Staat überstellt werden und verhält sie sich so, dass sie nicht transportiert werden kann, kann sie neu wegen unkooperativen Verhaltens in Haft genommen werden.
Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat zugestimmt. Die neue Haftform wird angewendet, wenn der oder die Asylsuchende nicht mehr in Vorbereitungs- oder in Ausschaffungshaft genommen werden kann und es kein anderes Mittel gibt, um die Überstellung sicherzustellen.
Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Der Bundesrat hatte die neue Haftform vorgeschlagen, weil gemäss Vorgaben der EU in der Dublin-III-Verordnung die Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft von heute 18 Monaten auf zusammengezählt noch höchstens 13 Wochen verkürzt werden muss. (sda/wst)