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Bundesgericht muss sich mit Verfahren zu Sexfilm-Abofallen befassen

Bundesgericht muss sich mit Verfahren zu Sexfilm-Abofallen befassen

21.03.2024, 15:13
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Mit einem Strafverfahren zu Sexfilm-Abofallen muss sich das Bundesgericht befassen. Nachdem das Kantonsgericht Schwyz nicht eingetreten ist auf eine Berufung des Bundes und der Westschweizer Konsumentenorganisation FRC, geht die FRC nun vor Bundesgericht.

Das Bundesgericht muss sich mit Verfahren zu Sexfilm-Abofallen befassen.
Das Bundesgericht muss sich mit Verfahren zu Sexfilm-Abofallen befassen.Bild: Shutterstock

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hingegen verzichtet auf diesen Gang, wie es am Donnerstag mitteilte. Das Verfahren dauert mittlerweile seit zehn Jahren an. Aufgrund von mehreren Beschwerden hatte das Seco 2014 im Kanton Schwyz Anzeige gegen Verantwortliche erstattet, darunter bei der Obligo AG.

Konsumenten sollen laut Staatsanwaltschaft darüber getäuscht worden sein, ein Gratisangebot in Anspruch zu nehmen. Nach drei Tagen wandelte sich dieses indes automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement um. Die Obligo AG habe Geldforderungen geltend gemacht, die durch einen intransparenten Bestellprozess auf dem Handy zustande gekommen seien, schrieb das Seco zu seinem Strafantrag.

Es reichte nach eigenen Angaben als Beweismittel mehr als sechzig Beschwerden ein und machte geltend, dass der potenzielle Schaden der Betroffenen eher hoch sei. Das Kantonsgericht sei auf die Berufung unter anderem deshalb nicht eingetreten, weil die Rechtsmittellegitimation des Seco nicht belegt sei.

Die ebenfalls Beschwerde führende Konsumentenorganisation FRC will den «Fall Obligo» ans Bundesgericht weiterziehen, wie sie schrieb. Das Schwyzer Kantonsgericht habe die Berufung aus formalen Gründen abgewiesen und sei materiell nicht auf die Vorwürfe eingegangen.

Erstinstanzlich waren die Verantwortlichen vom Bezirksgericht Schwyz freigesprochen worden. (saw/sda)

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