In der Stadt St.Gallen hat sich die Staatsanwaltschaft mit einem Handy-Kurzfilm beschäftigt, auf dem zwei bekleidete Knaben einen Geschlechtsakt nachahmen. Die Behörden waren von einer Schulleitung wegen eines kursierenden Videos mit mutmasslich kinderpornografischem Inhalt eingeschaltet worden.
Inzwischen wurde der Fall untersucht. Die Jugendanwaltsschaft sei zum Schluss gekommen, dass der Kurzfilm, auf dem zwei unter 16-jährige Knaben zu sehen seien, sexuelle Handlungen unter Minderjährigen darstelle und deshalb unter den Tatbestand der Pornografie falle, teilte die St.Galler Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.
Die Kantonspolizei habe «eine jugendliche Person» ermitteln können, die den 20 Sekunden dauernden Film auf sein Handy geladen und ihn über WhatsApp weiterverbreitet hatte. Sie sei wegen des Besitzes und der Verbreitung von (Kinder-) Pornografie zu einer Arbeitsleistung verurteilt worden.
Die Untersuchung habe keinen Hinweis darauf ergeben, wer den Kurzfilm wo aufgenommen habe, heisst es in der Mitteilung. Auch die Identität der beiden Darsteller konnte nicht festgestellt werden. (sda)