Das Urteil des Bezirksgerichts Baden ist noch nicht rechtskräftig. Aber Adrian Schoop (FDP), Gemeindeammann von Turgi, sagt: «Ich nehme das Urteil mit Genugtuung zur Kenntnis. Eine Person, die unser Sozialsystem derart missbraucht, hat unser Land zu verlassen. Die Gesetzeslage ist völlig klar.»
Der Gemeinderat Turgi erstattete 2018 Strafanzeige gegen eine Frau wegen Verdachts auf Sozialhilfemissbrauch. Daraufhin eröffnete die Staatsanwaltschaft Baden ein Strafverfahren und erhob Anklage beim Bezirksgericht Baden. «Inzwischen liegt das begründete Urteil vor, mit welchem die Beschuldigte wegen gewerbsmässigen Betrug zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt und für fünf Jahre des Landes verwiesen wird», teilt die Gemeinde Turgi mit.
Die Frau, die laut Gemeindeammann Schoop aus dem südosteuropäischen Raum stammt, hatte Lohn-Einkünfte nicht deklariert, was sie aber als Bezügerin von Sozialhilfe zwingend hätte tun müssen. «Wir machen die Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe bei den Gesprächen stets darauf aufmerksam, dass sämtliche Einkünfte und Vermögenswerte angegeben werden müssen.»
Turgi hat sich – neben Fusionsgesprächen mit Baden – weitere Legislaturziele gesetzt: Unter anderem soll der Anteil der Einwohner sinken, die Sozialhilfe beziehen. Seit einigen Jahren schaut die Gemeinde darum bei den Dossiers von Sozialhilfebezügern besonders genau hin.
Das Vorgehen sei fair gegenüber jenen, die ehrlich Sozialhilfe beziehen, erklärt der Gemeindeammann. «Jeden Franken, den eine Gemeinde ausgibt, muss privat zuerst hart verdient werden.» Daher sei es die Aufgabe der Gemeinderäte beziehungsweise der Sozialdienste, genau hinzuschauen, ob das Geld rechtmässig eingesetzt werde. «Im Verdachtsfall, beziehungsweise wenn uns klare Hinweise auf Missbrauch vorliegen, erstatten wir darum Strafanzeige.» Dies soll einerseits Signalwirkung, auf der anderen Seite aber auch Abschreckungswirkung haben. «Eine Handvoll Anzeigen haben wir in den vergangenen Jahren erstattet. Erstmals liegt nun ein Urteil vor», so Schoop. Die Frau habe den Fall ans Obergericht weitergezogen.
Turgi sorgte in den vergangenen Jahren mehrfach für Diskussionen im Zusammenhang mit Sozialhilfe. Ammann Schoop schrieb 2017 auf Facebook: «Ist es Gleichbehandlung, wenn eine 59-jährige Schweizerin, die jahrzehntelang in die Sozialwerke einbezahlt hat, gleich viel erhält wie ein neu eingereister Flüchtling? Nein!»
Zudem war die Gemeinde Turgi, die keinen eigenen Sozialdienst hat, unzufrieden mit einem externen Anbieter. Seit 1. Januar ist Turgi darum dem Sozialdienst der Stadt Baden angeschlossen.
(aargauerzeitung.ch)