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Ständeratskommission will Feuerwerksregeln punktuell verschärfen

Das Feuerwerk waehrend der Bundesfeier am Freitag, 1. August 2025 auf dem Thunersee bei Oberhofen, von Gwatt aus gesehen. (KEYSTONE/Peter Klaunzer)
Bild: keystone

Ständeratskommission will Feuerwerksregeln punktuell verschärfen

05.05.2026, 19:4005.05.2026, 19:40

Das Zünden von Böllern soll schweizweit verboten werden. Keine Verschärfungen geben soll es bei der Ausweispflicht. Die zuständige Ständeratskommission will dem Nationalrat in den meisten Punkten folgen.

Konkret heisst das, dass Feuerwerkskörper verboten werden sollen, die ausschliesslich der Knallerzeugung dienen. Die Einfuhr von Wunderkerzen, Tortenfontänen, Knallerbsen, Tischbomben und anderem Kleinfeuerwerk soll auf 2,5 Kilogramm pro Tag und Person beschränkt werden. Für grösseres Feuerwerk der Kategorie 3 – grosse Raketen, Vulkane, Thunder und Feuerwerksbatterien – soll dagegen weiterhin kein Ausweis erforderlich sein.

In einem Punkt weicht die Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturkommission des Ständerats (WBK-S) vom Nationalrat ab, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten: Mit knapper Mehrheit beantragt sie, den Abbrand von Feuerwerkskörpern, von denen eine mittlere oder hohe Gefahr ausgeht, einer kantonalen Bewilligungspflicht zu unterstellen. Eine Minderheit möchte von dieser Bewilligungspflicht absehen.

Der indirekte Gegenentwurf zur Feuerwerksinitiative wurde von der Kommission in der Gesamtabstimmung schliesslich einstimmig unterstützt, wie es in der Mitteilung hiess. Die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk (Feuerwerksinitiative)» wurde dagegen mit 7 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

Im Nachgang zur Brandkatastrophe von Crans-Montana prüfte die Kommission zudem ein Verbot von Feuerwerkskörpern in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Weil die Kantone bereits gehandelt haben, verzichtet die WBK-S gemäss Mitteilung darauf, dieses Verbot durch eine Regelung auf nationaler Ebene zu übersteuern. (sda)

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2.-August-Feuerwerk in Bern
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2.-August-Feuerwerk in Bern
Feuerwerk ueber dem Berner Muenster, am Sonntag, 2. August 2015 in Bern. Das traditionelle 1. August-Feuerwerk wurde wegen schlechter Sicht auf den 2. August verschoben. (KEYSTONE/Peter Klaunzer)
quelle: keystone / peter klaunzer
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4 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Rethinking
05.05.2026 19:48registriert Oktober 2018
Privates Feuerwerk soll verboten werden!

Einzig Vulkane, Wunderkerzen und Leuchtstäbe sollen noch erlaubt sein
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