Der Chef der Regionalpolizei der Kantonspolizei St. Gallen hat den Unfall im August mit über zwei Promille Alkohol im Blut verursacht. Aus dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft St. Gallen geht zudem hervor, dass der 63-jährige eine Busse von 5400 Franken bezahlen muss.
Die Auswertung der abgenommenen Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 2,05 Promille, wie es in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft St. Gallen heisst. Der «Blick» hatte zuerst Einsicht in den Strafbefehl und berichtete am Freitag als erstes über dessen Inhalt.
Valentin Aggeler habe vor Antritt der Fahrt gewusst, dass er Alkohol konsumiert hatte. «Er nahm somit zumindest in Kauf, dass sein Blutalkoholgehalt über der kritischen Grenze von 0,80 Gewichtspromille lag und er das Fahrzeug in angetrunkenem und damit in einem fahrunfähigen Zustand lenkte», heisst es im Strafbefehl weiter.
Neben einer Busse muss Aggeler auch die Verfahrenskosten in der Höhe von 1650 Franken sowie weitere Gebühren bezahlen. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Aggeler sei geständig. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.
Anfang Oktober hatte die Staatskanzlei des Kantons St. Gallen mitgeteilt, dass Aggeler die Kantonspolizei St. Gallen auf Ende Januar 2025 verlassen und in den vorzeitigen Ruhestand gehen wird.
Aggeler war im August in seiner Freizeit mit dem privaten Auto in mehrere Anhänger geprallt. Seit dem Unfall sei er aus persönlichen Gründen krankgeschrieben, hatte die Staatskanzlei Anfang Oktober mitgeteilt.
Der Chef der St. Galler Regionalpolizei steht den uniformierten Polizistinnen und Polizisten im Kanton vor. Aggeler arbeitete mehr als 40 Jahre bei der Kantonspolizei St. Gallen. Anfang 2019 wurde er Leiter der Regionalpolizei. (sda)
„Sturzebetrunken“ wäre treffender - oder alternativ „der Alkoholiker in angetrunkenem Zustand, mit einem Blutalkoholwert, der bei jedem Normalbürger bereits das zu Fuss gehen erschweren würde - geschweige denn das Autofahren“. Ob er Alkoholiker ist, wissen wir nicht, aber so harmlos wie sich die Geschichte im Strafbefehl liest, hat sich das kaum zugetragen.
Und seine Krankschreibung bezahlt das Volk?
, woraufhin die Polizei ihm den Führerschein vorläufig entzogen hat. Der Verdacht bestand, dass er ein Alkoholproblem haben könnte. Bei einem Wert von über 2‰ stellt sich die Frage, ob die Person evtl. alkoholabhängig ist.
Hier bei diesem Polizisten ist genau gleich zu reagieren, denn keiner der zwischendurch mal Alkohol trinkt kann bei 2 ‰
noch auf allen vieren gehen!
Interessant ist auch die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an eine ganz bestimmte Firma. Eine Firma im IT-Bereich welche immer noch millionenschwere Bilanzschulden aufweist obschon die Lobbyarbeit dieser Firma alles daran setzt, öffentliche IT-Aufträge zu angeln.
Da werden auch gerne juristische Tricks bis ganz nah an die Legalität (und de facto darüber) betrieben.
Ein Skandal der aber schön unter dem Radar der Öffentlichkeit bleibt.