Der Täter des Tötungsdelikts von Eschenz TG wurde im vergangenen Herbst im Kanton Schaffhausen vorübergehend festgenommen. Er drohte seiner Partnerin damit, sich selbst und die Kinder zu töten. Am vergangenen Wochenende machte er die Drohung wahr.
Der Schaffhauser Justizdirektor Ernst Landolt (SVP) trat am Donnerstag vor die Medien, um die Vorgeschichte des Eschenzer Tötungsdeliktes aus Sicht der Schaffhauser Behörden zu erläutern.
Die Familie zog im Jahr 2019 aus einem anderen Kanton in den Kanton Schaffhausen. Am Abend des 22. Oktobers rief die Ehefrau gemäss Justizdirektor Landolt die Polizei an. Ihr Ehemann drohe zuhause mit Suizid, er wolle sich und die Kinder umbringen, habe sie gegenüber der Polizei gesagt.
Polizisten verhafteten den 38-jährigen Deutschen daraufhin und verfügten eine Wegweisung aus der gemeinsamen Wohnung. Eine angeordnete Fürsorgerische Unterbringung in einer Klinik wurde nach drei Tagen allerdings wieder aufgehoben. Die psychiatrische Abklärung habe keine Selbst- oder Fremdgefährdung ergeben.
In den folgenden Monaten sei der Mann polizeilich nicht in Erscheinung getreten. Die Eltern hätten sich in einem Eheschutzverfahren auf eine Regelung zur Kinderbetreuung geeinigt.
Im März und April habe sich die Mutter bei der Schaffhauser Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) gemeldet, wegen eines Elternkonfliktes bei der Trennung, sagte Kesb-Präsidentin Christine Thommen.
Landolt betonte, dass die involvierten Schaffhauser Behörden zu jeder Zeit korrekt gehandelt hätten. Den Behörden seien keine Anzeichen einer Selbst- oder Fremdgefährdung vorgelegen. Die Tat sei nicht vorhersehbar gewesen. «Das ganze ist auch kein Kesb-Fall.» Die Kesb habe bei dieser Familie keinen einzigen Entscheid gefällt.
Die Leichen des 38-jährigen Deutschen und seiner zwei Kinder im Alter von vier und sieben Jahren wurden am Sonntag in seiner Wohnung in Eschenz TG aufgefunden. Der Mann tötete zuerst seine beiden Kinder und anschliessend sich selbst.
Dies ergaben die Obduktionen durch das Institut für Rechtsmedizin, wie die Thurgauer Kantonspolizei am Dienstag mitteilte. Während die beiden Kinder keine äusseren Verletzungen aufwiesen, sei der Vater an den Folgen von Stichverletzungen gestorben.
Die Todesursache der Kinder ist noch nicht restlos geklärt. Es könne ausgeschlossen werden, dass weitere Personen in die Tat involviert waren. (aeg/sda)
Es muss ja kein Besuchsverbot sein, aber dass zumindest jemand weiteres anwesend ist, wäre für mich in so einem Fall unabdingbar.