Schweiz
Thurgau

Keine Tötungsabsicht: Bundesgericht hebt Urteile gegen Schläger von Kreuzlingen auf

Keine Tötungsabsicht: Bundesgericht hebt Urteile gegen Schläger von Kreuzlingen auf

06.05.2015, 12:0006.05.2015, 12:22
Mehr «Schweiz»

Das Bundesgericht hat die Urteile gegen zwei Schläger von Kreuzlingen aufgehoben und den Fall zur Neubeurteilung ans Thurgauer Obergericht zurückgewiesen. Die beiden jungen Männer hatten 2009 am Bahnhof Kreuzlingen grundlos zwei Gleichaltrige zusammengeschlagen.

Das Thurgauer Obergericht verurteilte den heute 26-jährigen Haupttäter im Herbst 2013 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, versuchter schwerer Körperverletzung und weiterer Tatbestände zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Dagegen erhob der Verurteilte Beschwerde beim Bundesgericht.

Die Schläger wurde von einer Überwachungskamera gefilmt
Die Schläger wurde von einer Überwachungskamera gefilmtscreenshot: Kapo tg

Gemäss dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hiess das Bundesgericht die Beschwerde teilweise gut. Es verneinte eine Tötungsabsicht. Dass die Täter eines der Opfer am Boden liegen gelassen hätten, ohne sich um den Verletzten zu kümmern, bedeute noch keinen Tötungsvorsatz.

Der zweite Beschwerdeführer focht das Strafmass vor Bundesgericht an. Statt einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren wegen versuchter schwerer Körperverletzung – sechs Monate davon sollte er absitzen – beantragte er eine bedingte Strafe von zwei Jahren. Seine Beschwerde wurde vom Bundesgericht gutgeheissen.

Von Überwachungskamera gefilmt

Die beiden Schweizer hatten im Mai 2009 am Bahnhof Kreuzlingen zusammen mit einem weiteren Kollegen, der bereits verurteilt ist, grundlos zwei junge Männer angegriffen und mit Fusstritten und Faustschlägen verletzt. Ein Opfer erlitt eine Gehirnerschütterung und beide leichte bis mittelschwere Verletzungen.

Eine Überwachungskamera filmte die Täter. Die Thurgauer Strafverfolgungsbehörden veröffentlichten eine Videosequenz im Internet. Kurz danach konnten die Täter identifiziert und verhaftet werden. Sie gestanden die Tat. (mlu/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
16 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
zombie1969
06.05.2015 12:26registriert Januar 2014
Das Ausholen eines Täters zum Tritt gegen das Opfer (Videokamera-Bild), dürfte für normale Menschen allerdings weiterhin zu anderen Schlüssen führen.
771
Melden
Zum Kommentar
avatar
amore
06.05.2015 12:45registriert Februar 2014
SKANDAL!
533
Melden
Zum Kommentar
avatar
Tom Garret
06.05.2015 14:23registriert Juli 2014
Okey ich bin ja kein Jurist oder so. Aber eine Tötungsabsicht ist doch tatsächlich schwierig zu unterstellen. Von daher überlasse ich das mal den Experten. Was mich aber wirklich schockiert ist, dass die Täter nun auf freiem Fuss sind, also gar nicht richtig bestraft werden. Wenn ich mir die Bilder anschaue dann muss so jemand einfach eine Strafe absitzen, das geht bei weitem nicht mehr unter Jugendlicher Übermut oder so Da darf man doch nicht einfach so davon kommen? Finde Bedingte Strafen eh ein Witz. Wenn dann nur als Zusatz zu einer richtigen Gefängnisstrafe. Aber so? Lächerlich...
304
Melden
Zum Kommentar
16
Störung im Bahnhof Luzern behoben – weiter Verspätungen und Ausfälle

Bahnreisende im Raum Luzern haben sich am Montag im Morgenverkehr in Geduld üben müssen. Der Zugverkehr im Bahnhof Luzern war eingeschränkt, weil ein Zug die Strecke blockierte.

Zur Story