In der Schweiz gebe es fast gleich viele Heimtiere wie Einwohnerinnen und Einwohner.
Millionen dieser Heimtiere werden aber nicht artgerecht gehalten. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat nun die Informations- und Deklarationspflicht zu Tiergehegen präzisiert und fordert Anbieter auf, Ställe, Terrarien oder Aquarien in Geschäften oder im Onlinehandel richtig anzuschreiben und die Kundschaft zu beraten.
Das Tierschutzrecht schreibe auch für die kleinsten Tiere wie Aquarienfische, Hamster oder Meerschweinchen vor, wie gross der Innenraum von Gehegen, Aquarien oder Terrarien sein muss, damit die Tiere tiergerecht gehalten werden können. Seit vier Jahren ist demnach auch vorgeschrieben, dass beim Verkauf deklariert werden muss, welches Gehege für welches Tier erlaubt ist und wie viele Tiere darin leben können.
Bei zwei Dritteln der Verkaufsstellen in über 30 vom Schweizer Tierschutz STS geprüften Fachgeschäfte waren die Gehege nicht vorschriftsgemäss deklariert, wie das BLV weiter schreibt. Dabei habe sich gezeigt, dass vielen Anbietern diese Vorschriften zu wenig vertraut seien. Deshalb habe das BLV die Deklarationspflicht für Gehege aller Tierarten mit konkreten Beispielen präzisiert.
(yam/sda)