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Billag büsste im letzten Jahr 2073 Schwarzseher

Vor allem der Radioempfang via Computer und Smartphone machten im letzten Jahr Anzeigen nötig.
Vor allem der Radioempfang via Computer und Smartphone machten im letzten Jahr Anzeigen nötig.
Bild: KEYSTONE

Noch nie hat die Billag so viele Schwarzseher erwischt wie im letzten Jahr

Die Billag hat letztes Jahr über 2000 Schwarzseher angezeigt. Das sind 300 mehr als im vorletzten Jahr. Vor allem der Radioempfang via Computer und Smartphone und der konventionelle Fernsehempfang machten Anzeigen nötig.
18.03.2016, 08:1804.04.2016, 16:48

Das ist ein neuer Höchststand: 2073 Personen hat die Billag im vergangenen Jahr angezeigt, weil sie ihre Empfangsgeräte nicht anmelden wollten. «Es fällt auf, dass vor allem der Radioempfang via Computer und Internet und der konventionelle Fernsehempfang Anzeigen nötig machen», sagt Billag-Sprecher Jonny Kopp.

Kopp verweist auf das fleissige Billag-Team. Die «Aussendienstler» – diejenigen Billag-Mitarbeiter, die an den Türen Nicht-Angemeldeter klingeln – hätten mehr Anzeigen generiert. «Die Zahl der Leute, die sich geweigert hat, sich bei uns anzumelden, ist gestiegen», sagt der Billag-Sprecher.

Ob das auch damit zusammenhängt, dass immer mehr Personen ein multifunktionales Gerät besitzen, könne er nicht beurteilen, sagt Kopp.

Anzahl Verzeigungen

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quelle: billag

Bussen bis 5000 Franken

Die Billag, die Schweizerische Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehgebühren, erstattet die Anzeigen wegen «Verdachts einer Widerhandlung gegen die Meldepflicht» jeweils beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom). Dieses leitet gegebenenfalls Verfahren ein und büsst die Betroffenen. Die Bussen können sich auf bis zu 5000 Franken belaufen.

Strafbar macht sich jeder, der ein Empfangsgerät besitzt, sich aber weigert, der Billag dafür die Empfangsgebühr abzutreten. Dazu gehört alles radio-, fernseh- und internet-taugliche, also auch Tablets, TV-Boxen, Smartphones und Autoradios. 

Rechtlich gesehen ist es dabei nicht relevant, ob die Empfangsgeräte genutzt werden oder nicht. Diese Praxis hat das Bundesverwaltungsgericht vor drei Jahren in einem Grundsatzurteil gestützt. Eine Privatperson hatte sich geweigert, Radiogebühren zu zahlen, weil sie mit ihrem Computer nicht Radio höre. Das Gericht gab Billag und Bakom recht.

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