Telebielingue verliert TV-Konzession definitiv an Canal B
Der zweisprachige Regionalsender Canal B erhält nun definitiv die TV-Konzession für das Versorgungsgebiet Berner Jura, Biel und Seeland. Das Bundesverwaltungsgericht hat die zweite Beschwerde der bisherigen Konzessionärin Telebielingue abgewiesen.
Die Instanz bestätigte somit den Entscheid des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek), wie Canal B am Freitag mitteilte. Das Urteil ist rechtskräftig und kann nicht angefochten werden. Die ersten Beiträge von Canal B, einem Projekt des Neuenburger Senders Canal Alpha, sollen ab Juli ausgestrahlt werden.
Telebielingue und dessen Besitzerin, die Gassmann Media AG, reagierten enttäuscht auf die Entscheidung. «Wir werden nun ein adaptiertes Programm gestalten, logischerweise nicht mit demselben Team», sagte Stefan Niedermaier, Besitzer der Gassmann-Gruppe, im Gespräch mit der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Mit dem Zukauf der in Bern beheimateten Sender Telebärn und Radio Bern 1 «haben wir uns strategisch bereits neu positioniert und erreichen nun potenziell ein Publikum im ganzen Kanton», sagte Niedermaier. Wie das künftige Programm von Telebielingue genau aussehe, werde man im Mai kommunizieren.
Marcello del Zio, Miteigentümer von Canal B, sprach gegenüber Keystone-SDA wiederum von einer «enormen Erleichterung». Nun gelte es, noch «eine ganze Reihe von Mitarbeitenden» einzustellen. Die Rekrutierung habe man aufgrund der Beschwerde zuvor aussetzen müssen. Canal B zeigte in der Mitteilung Bereitschaft, Mitarbeitende von Telebielingue einzustellen.
Langer Konzessionsstreit
Im Januar 2024 war die Konzession für die Region Biel, Berner Jura und Seeland zunächst an Canal B vergeben worden. Nach einer Beschwerde von Telebielingue kam das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss, dass die beiden Bewerbungen weitgehend gleichwertig seien und das Uvek eine erneute Prüfung vornehmen müsse.
Bei zwei gleichwertigen Bewerbungen muss laut Gesetz jene bevorzugt werden, die am meisten zur Vielfalt des Angebots und der Meinungsvielfalt im Versorgungsgebiet beiträgt. In einem neuen Entscheid hatte das Uvek die Konzession daraufhin auf der Grundlage dieser Kriterien erneut an Canal B vergeben. Die Konzession gilt bis 2034.
Mit Bezug zur Angebotsvielfalt warf Telebielingue der Vorinstanz in ihrer Beschwerde vor, nicht berücksichtigt zu haben, dass sie der einzige vollständig zweisprachige Sender der Region sei. Zudem betonte Telebielingue, dass ein Vergleich der Bewerbungen von Canal B und seines «grossen Bruders» Canal Alpha« zeige, dass vieles »Copy-Paste" sei.
Das Bundesverwaltungsgericht entgegnete in seinem 45 Seiten dicken Urteil, das der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, dass die Beurteilung der medialen Vielfalt nicht auf einzelnen Sendungen beruhe. Auch das Argument bezüglich der Zweisprachigkeit wies das Bundesverwaltungsgericht zurück.
Canal B sei sowohl in struktureller als auch in inhaltlicher Sicht zu Recht besser bewertet worden. Zudem bestehe kein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung der bisherigen Leistungen, hielt das Gericht an die Adresse von Telebielingue fest. (sda)
