Parteien zeigen sich UBS-freundlich – Blocher setzt sich in der SVP durch
Der Bundesrat stösst mit seiner im Juni vorgeschlagenen Änderung der bankengesetzlichen Eigenmittelverordnung auf heftigen Widerstand. Was sich bereits vor Monaten abgezeichnet hat, ist mit der Ende vergangener Woche abgelaufenen Vernehmlassung über die Einführung einer Lex UBS zur Gewissheit geworden: Die grosse Mehrheit der politischen Parteien, Verbände und Interessengruppen lehnt es ab, dass die UBS ihre ausländischen Tochtergesellschaften in Zukunft vollständig mit Eigenkapital im Stammhaus unterlegen soll.
Viele der angehörten Gruppierungen argumentieren auf der Linie der UBS. Für diese ist die vom Bundesrat angestrebte Änderung des Bankengesetzes in Verbindung mit weiteren Verordnungen eine «extreme Überreaktion» auf den Untergang der Credit Suisse im März 2023. Zwei hochrangige Stabsmitarbeitende bekräftigten die Positionen der Grossbank am Montag auf einer Pressekonferenz in Zürich.
Was bleibt für UBS-Aktionäre?
Die Bank stellt sich auf den Standpunkt, dass die Schweiz schon jetzt über eines der weltweit strengsten regulatorischen Kapitalregime verfüge. Deren weitere Verschärfung bei gleichzeitiger Deregulierung in den USA und Europa würde die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes beeinträchtigen. Auch zöge man mit der vorgeschlagenen Regulierung die falschen Lehren aus dem Credit-Suisse-Debakel.
Für die UBS geht es bei der Kapitaldiskussion nicht zuletzt um die Frage, was sie ihren Aktionären künftig noch an Dividenden und Aktienrückkäufen offerieren kann. Die Investoren erwarten für 2026 Gewinnrückführungen im Umfang von rund 6,5 Milliarden und für 2027 sogar von 7,5 Milliarden Dollar, bei einem geschätzten Jahresgewinn von 10,3 Milliarden beziehungsweise 12,6 Milliarden Dollar.
Inwieweit die Kapitalvorschläge des Bundesrates diese Ausschüttungspläne der Bank behindern könnten, ist schwer zu sagen. Analysten zufolge hätte die Bank die Möglichkeit, den gesamten zusätzlichen Kapitalbedarf von schätzungsweise 26 Milliarden Dollar durch die Herabsetzung freiwilliger Kapitalpuffer auf rund 10 Milliarden zu begrenzen. Für deren Beibringung hätte die Bank Zeit bis 2033.
Im Urteil der UBS sind die Investoren «besorgt», dass die Bank mit der vorgeschlagenen Regulierung zwar ein hohes Kapital ausweisen würde, dieses aber «nicht produktiv» einsetzen könnte und deshalb «massiv an Wettbewerbsfähigkeit verlieren würde». UBS misst die Wettbewerbsfähigkeit im vorliegenden Fall mindestens teilweise an der Börsenbewertung der Bank. Diese ist mit 130 Milliarden Euro zwar nicht mehr die höchste in Kontinentaleuropa (aktuell höher bewertet ist die spanische Bank Santander mit 150 Milliarden Euro), aber stellt man in Rechnung, dass die Banken in der Eurozone immer noch stark vom höheren Zinsniveau profitieren, ist die UBS-Bewertung solide.
SVP und SGB auf Tuchfühlung
So oder so ist es eine Ermessensfrage, wie viel Kapital eine Grossbank vorhalten sollte, um im Krisenfall ohne Hilfe der Steuerzahlenden auskommen zu können. Unbestreitbar ist immerhin das Argument, dass eine grosse Bank in der kleinen Schweiz sicherer sein muss, um das Land vor Schaden zu bewahren, als eine grosse Bank im grossen Amerika.
Vor diesem Hintergrund hat der frühere Justizminister und SVP-Übervater Christoph Blocher vor Weihnachten die Regulierungsdiskussion mit dem Vorschlag bereichert, die UBS sollte ihr ertragsmässig ohnehin wenig begeisterndes, risikomässig aber unberechenbares US-Geschäft in eine vollständig separate Gesellschaft abspalten, um diese ihren Aktionären zu überlassen. Die für das Bankenthema zuständigen Parlamentarier der SVP präferieren zwar eine stark abgeschwächte Variante der Eigenkapitalverordnung des Bundesrates.
Dennoch trägt die Partei Blochers Vorschlag Rechnung. Sie verlangt vom Bundesrat, dass dieser Szenarien überpüft, in denen Blochers Idee tatsächlich umgesetzt werden müsste. Der Abspaltungsvorschlag des 85-Jährigen dürfte auch in breiten Kreisen der Bevölkerung auf Anklang stossen, zumal «die wesentlichen Risiken» global tätiger Schweizer Grossbanken historisch aus dem US-Geschäft gekommen seien, wie die SVP schreibt.
Und Blocher könnte für seine Idee durchaus noch weitere Unterstützer finden. So zeigt sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund zwar zufrieden mit dem Kapitalvorschlag des Bundesrates. Aber er erwähnt auch das Risiko, dass die UBS zum Schaden der Schweiz und vieler Mitarbeitenden den Sitz in ein anderes Land verlagern könnte, um der hiesigen Regulierung auszuweichen.
Sollte die Sitzverlagerung wider Erwarten in Betracht gezogen werden, oder sollte es an anderen Finanzplätzen substanzielle regulatorische Neuentwicklungen geben, müssten geeignete, alternative Massnahmen geprüft werden, die diesen Sachverhalten Rechnung tragen, schreibt der SGB. Als Teil dieser alternativen Massnahmen kann man sich leicht auch Blochers Idee vorstellen. (aargauerzeitung.ch)
