Schweiz
Velo

Autolenker der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen

Aufnahme von der Unfallstelle am Gempen.
Aufnahme von der Unfallstelle am Gempen.bild: kapo solothurn

Er verletzte einen Velofahrer schwer – 25-Jähriger muss über 3 Jahre ins Gefängnis

21.10.2021, 20:4322.10.2021, 12:31
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Ein 25-jähriger Sportwagenlenker ist nach einer schweren Kollision mit einem Velofahrer im Kanton Solothurn der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen worden. Der Mann kassierte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten.

Das Amtsgericht Dorneck-Thierstein eröffnete das Urteil gegen den Schweizer am Donnerstagnachmittag. Er wurde auch der mehrfachen qualifizierten groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig befunden. Die unbedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe ist noch nicht rechtskräftig.

Der Lenker des Sportwagens war am 19. Juni 2019 um 17.10 Uhr auf der kurvenreichen Gempenstrasse auf der Gegenspur frontal mit einem damals 38-jährigen Velofahrer kollidiert. Der Gempen gilt als Hausberg der Velofahrenden in der Umgebung von Basel.

«Äusserst hohes Risiko»

Die Gerichtspräsidentin sagte in der Begründung des Urteils, der Lenker habe einen Unfall bewusst in Kauf genommen. Er sei ein «äusserst hohes Risiko» eingegangen. Die Frontalkollision hätte nur bei Verzicht auf das Überholen zweier Autos auf dem kurzen Strassenabschnitt verhindert werden können. Es sei «Glück oder Zufall» gewesen, ob es keinen Unfall oder einen Unfall geben werde.

Der Velofahrer erlitt lebensgefährliche Verletzungen und musste mit einem Rettungshelikopter der Rega in ein Spital geflogen werden. Er leidet noch immer an den Folgen des Unfalls. Gemäss Amtsgericht wird der Mann bis zum Ende seines Lebens mit den schweren Folgen des Unfalls leben müssen.

Der Autolenker habe seinen Fahrfähigkeiten überschätzt, sagte die Gerichtspräsidentin weiter: «Man kann auf dem Strassenabschnitt keine Autos überholen, schon gar nicht zwei.»

An der Verhandlung am Mittwoch hatte der Staatsanwalt für den Lenker des PS-starken Sportwagens eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten gefordert. Der Verteidiger plädierte auf eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr – wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Mehrere Autos überholt

Der Sportwagenlenker, der unverletzt geblieben und mit dem Fahrzeug auf Probefahrt gewesen war, hatte mehrere Fahrzeuge auf der unübersichtlichen Bergstrecke überholt. Zeugen bestätigten die Raserei.

Eine Woche nach dem schweren Unfall auf der Bergstrecke zwischen Dornach SO und Gempen SO hatten rund 300 Velofahrende mit einer Protestfahrt mehr Sicherheit gefordert. Die Teilnehmenden appellierten in einer Petition an die Behörden, Überlandstrassen für Velos sicherer zu machen. Sie forderten ein Tempolimit von 60 km/h auf Strassen ohne abgetrennten Velo- und Fussweg. (sda)

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105 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Ein Schelm
21.10.2021 21:09registriert Mai 2020
Da ist er im Gegenteil zum Radfahrer noch glimpflich davon gekommen.
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Thurgauo
21.10.2021 20:51registriert November 2017
Meiner Meinung nach zu wenig. Nur weil man im Auto sitzt sollte das "Glücksspiel" mit Menschenleben nicht weniger hart bestraft werden. Und dann noch aus so niedrigen Beweggründen.
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Grohenloh
21.10.2021 21:59registriert August 2018
Es ist unglaublich, was auf so Bergstrecken abgeht. Alle Möchtegern-Schumachers.

Ich bin für konsequente Kontrollen. Da kann man gleich all die kriminell fahrenden und viel zu lauten Motorradfahrer rausnehmen, die eine wunderschöne Bergstrasse mit dem Hockenheimring verwechseln. Bei den Töffahrern ist mindestens jeder zweite entweder zu schnell oder viel zu laut. So könnte man diesen absolut asozialen Wohlstandshobby endlich Herr werden.
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