Die Staatsanwaltschaft Oberwallis hat aufgrund polizeilicher Ermittlungen ein Verfahren gegen einen Oberwalliser Jäger eingeleitet. Er steht im Verdacht, im Frühjahr 2016 in der Nähe von Raron einen Wolf illegal abgeschossen zu haben.
Wie der «Walliser Bote» berichtet, seien im Laufe des Verfahrens mehrere Personen einvernommen worden. Weil die Nachforschungen keine Ergebnisse brachten, wurde das Verfahren Anfang März zwischenzeitlich eingestellt.
Nach dem Auftauchen neuer Erkenntnisse richte sich der Fokus der wiedereröffneten Untersuchung nun auf einen einzigen Verdächtigen, einen Jäger aus dem Oberwallis. Dem «Walliser Boten» ist dessen Name bekannt. Auf Anfrage wollten sich weder der Verdächtige noch sein Anwalt zum laufenden Verfahren äussern.
Die kantonale Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere hatte nach dem Fund des illegal geschossenen Wolfes eine Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht. Sollte die laufende Untersuchung zu einem Gerichtsverfahren führen, droht dem Verdächtigen ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe von bis zu 20'000 Franken. (cbe)