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Wallis

Jacques Moretti in Haft – das sind die Bedingungen für seine Freilassung

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Jacques Moretti muss vorerst in Untersuchungshaft.Bild: keystone

Jacques Moretti sitzt in Haft – das sind die Bedingungen für seine Freilassung

Das Walliser Zwangsmassnahmengericht hat die Untersuchungshaft von Jacques Moretti bestätigt. Damit soll nach dem Brand in Crans-Montana der ordentliche Verlauf der Ermittlungen gewährleistet werden.
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12.01.2026, 17:1012.01.2026, 17:11

Die Untersuchungshaft des Besitzers der Bar Constellation ist am Montag im Rahmen der Ermittlungen zum Brand in Crans-Montana bestätigt worden, teilte das Walliser Zwangsmassnahmengericht (ZMG) mit. Der Entscheid gilt vorerst für drei Monate.

In seiner Mitteilung stützt das ZMG damit den Antrag des zuständigen Staatsanwältinnen-Teams auf Untersuchungshaft sowie den Entscheid, Jacques Moretti nach seiner Einvernahme vom vergangenen Freitag bei der Staatsanwaltschaft vorläufig inhaftieren zu lassen.

Allerdings hält das ZMG fest:

«Das Gericht zeigt sich bereit, die Untersuchungshaft unter verschiedenen, von der Staatsanwaltschaft subsidiär beantragten Massnahmen aufzuheben – darunter insbesondere die Leistung von Sicherheiten (Kaution). Diese Massnahmen erscheinen geeignet, die Fluchtgefahr zu verhindern. Da die Festlegung der Sicherheiten eine sorgfältige Prüfung erfordert, hat der Freiheitsentzug in der Zwischenzeit Vorrang.»

Welche Massnahmen?

Sich ein- oder mehrmals pro Woche bei einer Polizeistelle melden, den Pass beschlagnahmen oder eine elektronische Fussfessel anordnen: Das sind Massnahmen, die der Justiz zur Verfügung stehen – und die als Sicherheiten bzw. Ersatzmassnahmen zur Untersuchungshaft infrage kommen.

Das ZMG erinnert daran, «dass die Untersuchungshaft eine verfahrensrechtliche Haft ist, die einzig dazu dient, den ordentlichen Verlauf der Untersuchung sicherzustellen.» Jacques Moretti gilt weiterhin als unschuldig. Die Walliser Generalstaatsanwältin Béatrice Pilloud kommentierte den Entscheid nicht.

Geteilte Reaktionen

«Das Walliser Zwangsmassnahmengericht hat das bedingungslose Engagement von Jessica Moretti und ihrem Ehemann, sich diesem Justizverfahren nicht zu entziehen – einer Belastungsprobe, der sie sich gemeinsam stellen werden –, richtig eingeordnet», erklärten Yaël Hayat und Nicola Meier, zwei der Verteidiger des französischen Ehepaars.

Der Anwalt Sébastien Fanti, der sieben französische, italienische und schweizerische Opfer vertritt, zeigte sich nur «bedingt zufrieden damit, dass vorerst einzig der Betreiber in Untersuchungshaft sitzt». Er fügte hinzu: «Jeder wird mit seinem Gewissen leben müssen.»

(rbu/jah) mit Material der sda

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