Die Ursache des Lawinenniedergangs vom Donnerstag, bei dem sechs Skifahrer verschüttet wurden, ist weiter unklar. Die beiden Leichtverletzten konnten das Spital verlassen.
Eine der Verletzten Personen habe schon am Donnerstagabend das Spital verlassen können, die andere sei über Nacht zur Kontrolle im Spital behalten worden, sagte Reto Pfister, Kommandant der Kantonspolizei Uri, am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Die Polizei klärt ab, wer oder was die Lawine ausgelöst hatte und ob es richtig gewesen sei, dass die Piste am Donnerstag geöffnet war. Diese Abklärungen dauerten noch an, sagte Pfister. Es seien nicht einfache Fragen, die beantwortet werden müssten.
Am Donnerstag war im Skigebiet am Oberalppass eine Gleitschneelawine auf eine geöffnete und markierte Piste niedergegangen. Sechs Personen wurden von der Schneemasse verschüttet. Vier von ihnen blieben unverletzt, zwei wurden leicht verletzt.
Skifahrer müssten zwar den Verhältnissen angepasst fahren, sagte Andreas Keller, Sprecher des Verbandes Seilbahnen Schweiz, auf Anfrage. Bezüglich der Lawinengefahr trügen sie aber keine Eigenverantwortung.
Die Sicherheit auf den Schweizer Skipisten sei hoch. Sie sei in umfangreichen Richtlinien geregelt, nach denen auch die Gerichte Zwischenfälle beurteilten. Die Sicherheitskonzepte der Skigebiete würden alle drei Jahre überprüft.
Verantwortlich dafür, dass die Skifahrer sicher ihr Hobby ausüben können, ist der jeweilige Sicherheitsverantwortliche. Er muss auch die Lawinengefahr einschätzen. Er müsse die Lawinensituation in jedem Fall vor Ort beurteilen und dürfe dies nicht nur auf Grund eines Lawinenbulletins tun, sagte Keller.
Liegt die Sicherheit der Skipiste in der Verantwortung des Betreibers, so trägt der Skifahrer oder Snowboarder beim Befahren der Piste dennoch eine Eigenverantwortung. Die der Sportausübung innewohnenden Gefahren könnten ihnen nicht abgenommen werden, heisst es in den Richtlinien
Der Seilbahnverband vergleicht die Skipisten mit den Strassen. Jeder Wintersportler muss den Bedingungen angepasst unterwegs sein und die in den FIS-Regeln festgehaltenen Sorgfaltspflichten einhalten. Wer ausserhalb der markierten Pisten eine Lawine auslöst, kann dafür zur Verantwortung gezogen werden. (sda)