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Corona: Liechtenstein kommt nicht auf die Quarantäneliste der Schweiz

Warum Liechtenstein trotz Corona-Rekorde nicht auf die Quarantäneliste der Schweiz kommt

Das Fürstentum hat sich zum Coronahotspot Mitteleuropas entwickelt. Was das für den Sonderfall Liechtenstein und die Grenze zur Schweiz bedeutet.
08.01.2021, 18:03
Odilia Hiller / ch media
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Schloss Vaduz, aufgenommen am Montag, 7. Oktober 2019, in Vaduz, Liechtenstein. (KEYSTONE/Gian Ehrenzeller)
Nach der ersten Coronawelle galt das Fürstentum Liechtenstein noch als Vorbild. Dann kam die zweite Welle – mit voller Wucht.Bild: KEYSTONE

Kurz vor Weihnachten hatte das Fürstentum Liechtenstein die 1000er-Marke der berüchtigten 14-Tage-Inzidenz bestätigter Fälle pro 100'000 Einwohner geknackt. Am 25. Dezember war der Höhepunkt erreicht, seither stabilisieren sich die Fallzahlen langsam. Am Donnerstag hat der Zweiwochenindex noch immer gut 960 Fälle pro 100'000 Einwohner angezeigt.

Zum Vergleich: Der Schweizer 14-Tages-Schnitt liegt zurzeit bei 516 Fällen. Das Fürstentum ist damit einer der ärgsten Coronahotspots Mitteleuropas.

Dennoch wartet Liechtenstein – im Gegensatz zu sämtlichen EU-Staaten sowie der Schweiz – mit dem Impfstart noch zu. Für heute Freitag hat die liechtensteinische Regierung eine Medienkonferenz anberaumt, wo es zu diesem Thema neue Informationen geben dürfte. Bis dahin heisst es von der Regierung, es werde abgewartet, abgeklärt, nichts überstürzt.

Eine Abschottung des Landes wäre verheerend

Schnurstracks auf die Quarantäneliste also mit der konstitutionellen Erbmonarchie? «Wenn die Inzidenz eines Landes um mindestens 60 höher ist als die Inzidenz der Schweiz, kommt das Land auf die Quarantäneliste», heisst es in den aktuellen Quarantänekriterien der Schweiz. Die Differenz zwischen der Schweiz und Liechtenstein betrug gestern Donnerstag 444.

Natürlich winken alle Beteiligten ab. Zuallererst das Fürstentum selber: Eine pandemiebedingte Abschottung bedeutete für Liechtenstein so etwas wie der Untergang. Als einziges Land weltweit verzeichnet der Zwergstaat nämlich mehr Arbeitstätige als Einwohner: Von über 40'000 Berufstätigen sind über 50 Prozent Grenzgänger aus der Schweiz oder aus Österreich. Mehr als die Hälfte der Pendler wiederum kommt aus der Schweiz, ein Grossteil aus dem st.-gallischen Rheintal.

In der Gesundheitsversorgung von der Schweiz abhängig

Ausserdem ist das liechtensteinische Gesundheitswesen – ob Pandemie herrscht oder nicht – aufs engste mit dem schweizerischen verknüpft. Die Spitalversorgung wird neben der Basisversorgung durch das Landesspital in Vaduz vor allem durch die Spitäler Grabs (SG) und Chur (GR) gesichert. Das alles garantieren unzählige bilaterale Verträge, Abkommen und Vereinbarungen.

Liechtensteinische Covid-19-Patienten, die eine intensivmedizinische Betreuung brauchen, werden ausschliesslich in der Schweiz versorgt. Wie viele Fälle das bisher waren, geben die Behörden nicht bekannt.

Das liechtensteinische Amt für Gesundheit arbeitet ausserdem eng mit dem Bundesamt für Gesundheit zusammen. So ist die liechtensteinische Amtsärztin in das Netzwerk der Schweizer Kantonsärzte eingebunden, die Amtsapothekerin in das Netzwerk der Kantonsapotheker.

In der kantonalen Gesundheitsdirektorenkonferenz ist Liechtenstein ebenfalls vertreten, allerdings ohne Stimmrecht.

Möglich macht's der Zollvertrag von 1923

Die Zusammenarbeit hat einen lange Geschichte: Der Zollgebietsvertrag, auf dem die meisten Übernahmen von Schweizer Gesetzen und Verordnungen juristisch beruhen, stammt von 1923. Auch die Währungsunion von 1980 garantiert den Anschluss an den Schweizer Wirtschaftsraum.

Das Schweizer Epidemiengesetz kommt über den Zollvertrag auch in Liechtenstein zur Anwendung. Kleinere Querelen gibt es ab und zu in Steuerfragen. Und gar nicht überall gute Laune herrschte hierzulande, als Liechtenstein im Jahr 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beitrat.

Auch mit Österreich arbeitet das Fürstentum eng und gerne zusammen – die Fürstenfamilie entstammt schliesslich dem österreichischen Adel.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) weist auf Anfrage darauf hin, dass «Grenzgebiete im Rahmen der Covid-19-Verordnung zum internationalen Personenverkehr von der Quarantänepflicht ausgenommen werden können», auch wenn sie eines oder mehrere Kriterien dafür erfüllten. «Der Entscheid liegt im Ermessen des Bundesrats», so das BAG.

«Weil das Fürstentum dermassen eng mit der Schweiz verwoben ist, kann davon ausgegangen werden, dass eine Einreisequarantäne nicht umsetzbar ist.»

Staatsrechtler hält Kontrollen für unzulässig

Benjamin Schindler
HSG-Staatsrechtler Benjamin Schindler ist auch Ersatzrichter am Staatsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein.Bild: PD

Benjamin Schindler, Staatsrechtler an der Universität St.Gallen und Ersatzrichter am Staatsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein, sagt: «Das Fürstentum wird faktisch – und zum Teil auch rechtlich – in vielen Bereichen wie ein Kanton und nicht wie ein ausländischer Staat behandelt.» Seitdem die Schweiz und Liechtenstein zudem dem Schengen-Dublin-Raum angehören, finden keinerlei Grenzkontrollen mehr statt. Eine Infrastruktur dafür würde dementsprechend vollständig fehlen, da diese Aufgabe «sinnvollerweise nur vom Zoll beziehungsweise dem Grenzwachtkorps wahrgenommen werden kann».

Auch hegt der Staatsrechtler Zweifel, ob es tatsächlich im Ermessen des Bundesrats läge, Liechtenstein auf die Quarantäneliste zu setzen:

«Meiner Meinung nach wären Grenzkontrollen zwischen der Schweiz und Liechtenstein gar nicht zulässig.»

Der entsprechende Rahmenvertrag vom 3. Dezember 2008 scheine ihm das zu verbieten. Dort ist unter Artikel 15 zu lesen: «Führt die Schweiz vorübergehende Grenzkontrollen ein, werden diese durch die aufgrund des Zollvertrages in Liechtenstein zuständigen schweizerischen Behörden an der liechtensteinisch-österreichischen Binnengrenze sowie gemäss Artikel 13 und 14 durchgeführt.»

Für den Fall der Fälle hat das Fürstentum dennoch vorgesorgt: Im Landesspital sind seit vergangenem Frühling acht Beatmungsgeräte eingelagert. Das zuständige Ministerium für Gesellschaft bestätigt diesbezügliche Recherchen von CH Media. (saw/aargauerzeitung.ch)

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16 Kommentare
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MCN1988
08.01.2021 19:13registriert Mai 2020
Es arbeiten so viele Schweizer im Liechtenstein und so viele Liechtensteiner in der Schweiz, dass es ohnehin nichts bringt das FL auf die Liste zu setzen.
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In vino veritas
08.01.2021 19:18registriert August 2018
Man muss immer auch bedenken, dass das FL sehr klein ist und es deswegen seht schnell zu Zahlen kommen kann, welche auf dem ersten Blick dramatisch erscheinen. Zählt man diese Fälle allerdings zum Kanton St. Gallen, relativiert es sich sehr schnell wieder. Ausserdem kann man ein paar Gemeinden nicht von der restlichen Welt isolieren, schliesslich sind die Einkaufsmöglichkeiten in FL eher bescheiden. Ausserdem bringt es nichts, bei so vielen Grenzgänger, die Grenzen zu schliessen, da wäre der Effekt wohl vernachlässigbar.
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Str ant (Darkling)
09.01.2021 01:16registriert Juli 2015
Es ist ein absurder Gedanke FL ist mit der Schweiz verwoben
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