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Wirtschaft

Mit Steuergeschenken sind Familien nicht zu gewinnen

ARCHIV - Zur heutigen Eidgenoessischen Abstimmung vom Sonntag, 8. Maerz 2015: „Familien staerken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen“, stellen wir ihnen dieses Themenbild zur Verfuegung. - A s ...
Familie beim Frühstück.Bild: KEYSTONE

Mit Steuergeschenken sind Familien nicht zu gewinnen

Die Familieninitiative der CVP hat das Pferd vom Schweif her aufgezäumt. Die Durchschnittsfamilie glaubt nicht, zuviel Steuern zahlen zu müssen.
08.03.2015, 14:3311.11.2020, 08:34

CVP-Präsident Christophe Darbellay war konsterniert, als das Abstimmungsbarometer für die Familien-Initiative nur noch 40 Prozent anzeigte. «Das ist dramatisch», sagte er. Dieses Zitat fasst den Irrtum der CVP recht gut zusammen. Denn Familien finden es offenbar nicht «dramatisch», wenn sie auf die Kinderzulagen Steuern zahlen müssen. Das zeigt auch das nun noch deutlicher als prognostiziert ausgefallene «Nein».

Die Initianten rechneten landauf, landab vor, welche Familie mit welchem Einkommen wie viel weniger Steuern zahlt und listete in unansehnlichen Tabellen für die allermeisten Familien gesparte Steuerbeträge von zwischen 300 und 700 Franken auf. Einerseits hauen solche Beträge ein Elternpaar mit zwei oder mehr Kindern nicht vom Hocker. Andererseits stellten die kantonalen Finanzdirektoren den 300 bis 700 Franken die Zahl von 767'000'000 Franken gegenüber. Das sei die Summe der zu erwartenden Steuerausfälle, die anderswo kompensiert werden müssten, man wisse nur nicht wo. Solch diffuse Drohkulissen wirken.

Denn wozu das Risiko für Steuererhöhungen in Kauf nehmen, wo doch die Steuerrechnung eine von denen ist, die einen nicht sehr belastet? Nirgends kriegt man als Elternpaar mit zwei oder mehr Kindern soviel für sein Geld wie beim Staat. Nachdem man fünfstellige Abzüge beim Reineinkommen getätigt hat, kann man Prämienverbilligungen, Krippensubventionen, Hortsubventionen, subventionierte Mittagstische und Freizeit- und Ferienprogramme gegen die geschuldete Steuersumme aufrechnen.

Steuersenkungen taugen bei Familien nicht als populistisches Mittel

Die Subventionen, Vergünstigungen und Unterstützungsbeträge übersteigen die Steuerbelastung von jungen Mittelstandsfamilien mit kleinen fremdbetreuten Kindern oft um ein Mehrfaches. Das gilt umso mehr, je weniger Einkommen die Familie versteuert. Warum sollten sie für eine Initiative stimmen, deren Folgen in Form von Steuerausfällen alle diese Leistungen gefährdet?

Viel belastender als die Steuerrechnung sind monatlich, wöchentlich oder täglich wiederkehrende und stetig steigende Kosten wie Krankenkassenprämien (auch mit Verbilligungen) oder steigende Mieten. Und der Verdienstausfall oder die Mehrausgaben für die Kinderbetreuung zu Rand- und Ferienzeiten, in denen staatliche Fremdbetreuungen noch nicht angeboten werden. Dort einen Versuch zu unternehmen, die finanzielle Belastung der Familien zu senken, fände allenfalls mehr Anklang.

Steuersenkungen aber taugen bei der Zielgruppe der Familien nicht als als populistisches Mittel, um Stimmen zu fangen oder sich als familienfreundliche Partei zu positionieren.

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Jacques Moretti wurde auch in der Schweiz bereits verurteilt – die Sonntagsnews
Mängel bei den Ermittlungen zur Brandkatastrophe in Crans-Montana, eine Verurteilung des Barbetreibers im 2016 und die Walliser Staatsanwaltschaft an der Kapazitätsgrenze: Das findet sich in den Sonntagszeitungen.
Akten zur Strafuntersuchung zum Brand von Crans-Montana VS haben laut der «NZZ am Sonntag» grosse Mängel bei den Ermittlungen aufgezeigt. Unter anderem seien die Smartphones der Betreiber der Bar erst acht Tage nach der Katastrophe beschlagnahmt worden, wie die Zeitung gestützt auf Ermittlungsakten schrieb. Die Staatsanwaltschaft habe die Mitglieder der Walliser Behörden zudem mit Samthandschuhen angefasst, urteilte die Zeitung. Der Sicherheitschef der Gemeinde habe zwei Tage nach dem Brand persönlich Dokumente zur Bar bei der Staatsanwaltschaft abliefern dürfen – obschon er sich in einem Interessenskonflikt befinde. Die Akten bestätigen laut der Zeitung zudem, dass die Staatsanwaltschaft offenbar die Autopsie der Opfer vergessen hatte. Die Dokumente lassen laut der «NZZ am Sonntag» weiter darauf schliessen, dass die Wohnung der Barbetreiber nicht durchsucht worden ist. Die Staatsanwaltschaft und die Anwälte der Barbetreiber nahmen demnach keine Stellung.
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