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10 Tipps, wie du mit der 3. Säule Steuern sparst

10 Tipps, wie du mit der 3. Säule Steuern sparst

09.12.2016, 09:4221.03.2017, 14:19
beni manz / moneyland.ch
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In der dritten Säule liegen geschätzte 100 Milliarden Franken an Vorsorgeguthaben. Trotz der finanziellen Wichtigkeit von Vorsorge-Entscheidungen unterlaufen hier vielen immer noch grobe Fehler. Im Folgenden haben wir für dich die wichtigsten zehn Tipps für die dritte Säule zusammengestellt.

1. Steuern sparen

Das Praktischste an der Säule 3a ist die Steuerersparnis. Die Einzahlung kannst du vollumfänglich bei deiner Einkommenssteuer in Abzug bringen. Je nach Kanton, Einkommen und der Höhe des einbezahlten Betrags kannst du mehr als 1000, manchmal sogar mehr als 2000 Franken pro Jahr sparen.

Beim Bezug deines 3a-Kapitals werden zwar wieder Steuern fällig. Allerdings zu einem reduzierten Steuersatz. Dieser variiert ebenfalls stark je nach Kanton und Betragshöhe, liegt aber in der Regel zwischen 3 und 10 Prozent.

2. Maximale Einzahlungen

Dieses und nächstes Jahr kannst du je höchstens 6768 Franken in die Säule 3a einzahlen, und zwar unabhängig von der Anzahl deiner 3a-Konten. Das ist der Maximalbetrag, wenn du eine Pensionskasse hast.

Ohne Pensionskasse – zum Beispiel wenn du selbständig bist – kannst du bis zu 20 Prozent deines Nettoeinkommens einzahlen, aber höchstens 33840 Franken pro Jahr.

Zu viel einzahlen lohnt sich nicht, da dies das Steueramt nicht akzeptiert. Die maximal möglichen Einzahlungen werden für jedes Jahr neu definiert und wurden in den letzten 20 Jahren durchschnittlich jedes zweite Jahr angehoben.

Nachzahlungen in die Säule 3a für vergangene Jahre sind nicht möglich – wenn du in diesem Jahr Steuern sparen möchtest, musst du das noch bis Ende Jahr tun.

3. Mehrere 3a-Konten

Es lohnt sich, mehrere 3a-Konten zu führen. Der Grund: Der Spezial-Steuersatz, der bei der Auszahlung deiner 3a-Ersparnisse zur Anwendung kommt, ist wie die gewöhnliche Einkommenssteuer progressiv. Mit einem gestaffelten Bezug über mehrere Jahre hinweg kannst du die Progression abschwächen und so Steuern sparen.

Da ein 3a-Konto immer ganz aufgelöst werden muss, sind für einen gestaffelten Bezug auch mehrere Konten nötig. Je nach Bank kannst du auch zwei bis drei 3a-Konten beim gleichen Institut eröffnen.

Übrigens: Die 3a-Gelder werden bei der Auszahlung zusammen mit deinem Pensionskassen-Kapital versteuert. Wenn möglich solltest du dir also die Pensionskassengelder nicht im gleichen Jahr wie dein 3a-Vermögen auszahlen lassen.

4. Sparkonto oder Fonds?

In der Säule 3a hast du die Wahl zwischen einer Sparkonto- und/oder einer Wertschriften-Lösung. Sparkonten sind die konservativere Variante mit minimalem Risiko. Dir wird jedes Jahr ein Zins gutgeschrieben, wobei sich der Zinssatz laufend ändern kann.

Eine Wertschriftenlösung via Anlagefonds eignet sich nur für Personen mit etwas längerem Atem, da der Fonds je nach Wirtschaftslage und Zusammensetzung auch Verluste erleiden kann. Dafür können bei Vorsorgefonds im günstigen Fall auch die Renditen höher ausfallen. Je nach gewünschtem Risiko kannst du dich für einen Anlagefonds mit mehr oder weniger Aktienanteil entscheiden.

5. Zinssätze vergleichen

Die Zinssätze auf 3a-Sparkonten sind seit 2008 am Sinken und erreichen ständig neue Tiefstwerte. Momentan liegen die 3a-Zinssätze gerade einmal noch bei 0.49% pro Jahr. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Banken sind aber immer noch gross und reichen von 0% bis maximal 1%. Ein Vergleich lohnt sich also. Eine Auflistung von mehr als 90 3a-Sparkonten findest du hier.

6. Kosten vergleichen

Falls du dich für einen Vorsorgefonds entscheidest, musst du unbedingt alle anfallenden Gebühren und Kosten vorgängig vergleichen. Viele Vorsorgefonds sind teuer und fressen dir mit ihren Kosten die Rendite weg. Am günstigsten sind in der Regel passive Vorsorgefonds, die via ETF investieren. Eine Aufschlüsselung aller relevanten Kosten findest du hier.

7. Sicherheit

Ein häufiges Missverständnis betrifft die Sicherheit der Vorsorgegelder, wenn die Bank pleitegehen sollte. Säule-3a- und Freizügigkeitskonten gelten zwar als privilegierte Einlagen, sind aber im Gegensatz zu gewöhnlichen Sparkonten nicht durch die Einlagensicherung in der Höhe von 100'000 Franken pro Institut abgedeckt.

Immerhin werden Vorsorge-Sparkonten im Fall eines Bankenkonkurses privilegiert behandelt, das heisst sie fallen nicht in die dritte, sondern nur in die zweite Konkursklasse. Das erhöht die Auszahlungswahrscheinlichkeit, garantiert sie aber leider nicht.

Etwas sicherer sind die Vorsorgespargelder bei Kantonalbanken mit einer Staatsgarantie. Hier garantiert der Kanton im Konkursfall eine vollständige Rückerstattung.

8. 3a ist nicht gleich 3b

Die dritte Säule ist nichts anderes als die freiwillige private Vorsorge. Neben der gebundenen Säule 3a gibt es die ungebundene Säule 3b. Interessant ist vor allem die Säule 3a, da du hier deine Einzahlungen ganz legal von den Steuern in Abzug bringen kannst.

Der Nachteil: Dein Geld bleibt in der Regel bis fünf Jahre vor dem Erreichen des AHV-Alters gesperrt. Im Fall der Säule 3b kannst du zwar flexibel über dein Geld verfügen – dafür gibt es keine Steuervorteile.

9. Finger weg von Sparversicherungen

Viele Makler versuchen, den Kunden Lebensversicherungen für die dritte Säule anzudrehen. Vermittler kassieren beim Abschluss solcher Sparversicherungen hohe Provisionen.

In aller Regel gilt hier: Finger weg. Sparversicherungen haben eine Reihe von Nachteilen, darunter hohe Kosten, ein eingeschränktes Produktangebot und drohende Verluste bei einem frühzeitigen Ausstieg. Darüber hinaus überlegen sich viele gar nicht, ob sie den teuren Versicherungsschutz überhaupt brauchen.

Meistens ist es besser, Sparen und Versichern zu trennen. Wenn du tatsächlich mit einer Todesfall- oder Erwerbsausfallversicherung liebäugelst, kannst du diese auch separat als Risikoversicherung abschliessen. Das ist sogar via Säule 3a möglich.

10. Wann kann ich das 3a-Konto auflösen?

Dein 3a-Vermögen darfst du frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des AHV- Alters beziehen, als Frau also erst ab 59, als Mann ab 60 Jahren. Es gibt aber eine Reihe von Ausnahmen für einen vorzeitigen Bezug.

Die wichtigsten Gründe: Wenn du dich beruflich selbständig machst oder dein Jobprofil als Selbständiger wechselst. Wenn du Wohneigentum für den Eigengebrauch kaufst. Wenn du die Schweiz verlässt. Zu guter Letzt: Wenn du zu mindestens 70 Prozent invalid wirst oder stirbst (dann profitieren zumindest deine Erben von deinem Vorsorgevermögen).

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