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Die fetten Jahre sind vorbei: Bundesstrafgericht verurteilt erstmals Börsianer wegen Insiderhandels

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona.
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona.Bild: KEYSTONE

Die fetten Jahre sind vorbei: Bundesstrafgericht verurteilt erstmals Börsianer wegen Insiderhandels

Die Bundesanwaltschaft will härter gegen Insiderhändler vorgehen, als dies die kantonalen Strafermittler bislang getan hatten. Tatsächlich wurden im letzten Jahr zwei Personen verurteilt.
16.07.2015, 07:2316.07.2015, 08:18
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Insiderhandel gilt seit der Revision des Börsengesetzes als Vortat zur Geldwäscherei und wird nicht mehr von kantonalen Strafermittlern (deren Bemühungen mehr schlecht als recht waren), sondern von der Bundesanwaltschaft geahndet.

Insiderhandel
Laut der Meldestelle für Geldwäscherei sind seit Mai 2013 bis Ende 2014 18 Meldungen wegen Insiderhandels eingereicht worden. Das schreibt der «Tages-Anzeiger» am Donnerstag. Im Gegensatz zum Ausland wurden Insidertäter in der Schweiz aber mit Samthandschuhen angefasst – zu einer rechtskräftigen Verurteilung kam es praktisch nie.

Nun wurden gemäss «Tages-Anzeiger» zum ersten Mal Insidertäter verurteilt.

Einer der Verurteilten hatte in Zusammenhang mit dem Verkauf des Zürcher Wärmepumpen- und Waschtechnikherstellers Schulthess an die schwedische Nibe-Gruppe Insidergeschäfte getätigt: Während rund drei Wochen hatte er im Jahr 2011 über verschiedene Bankdepots Schulthess-Wertschriften von rund 713'000 Franken gekauft und damit einen Gewinn von knapp über 82'000 Franken erzielt, schreibt der Tages-Anzeiger – kurz bevor das Übernahmeangebot von Nibe einging. Dies alles, dank Informationen aus dem inneren Führungszirkel der Schulthess. 

FINMA erstattete Anzeige

Das ungewöhnlich grosse Handelsvolumen fiel der FINMA auf, die bei der Bundesanwaltschaft Anzeige erstattete. Der Verurteilte musste über 100'000 Franken Busse zahlen. Er akzeptierte das Urteil. 

Anders ein zweiter Verurteilter im Fall Schulthess: Ihm wurde gemäss «Tages-Anzeiger» eine bedingte Geldstrafe von 630'000 Franken wegen «mehrfachen Ausnützens der Kenntnis vertraulicher Tatsachen» aufgebrummt: Er will das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen. (dwi)

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