Insiderhandel gilt seit der Revision des Börsengesetzes als Vortat zur Geldwäscherei und wird nicht mehr von kantonalen Strafermittlern (deren Bemühungen mehr schlecht als recht waren), sondern von der Bundesanwaltschaft geahndet.
Nun wurden gemäss «Tages-Anzeiger» zum ersten Mal Insidertäter verurteilt.
Einer der Verurteilten hatte in Zusammenhang mit dem Verkauf des Zürcher Wärmepumpen- und Waschtechnikherstellers Schulthess an die schwedische Nibe-Gruppe Insidergeschäfte getätigt: Während rund drei Wochen hatte er im Jahr 2011 über verschiedene Bankdepots Schulthess-Wertschriften von rund 713'000 Franken gekauft und damit einen Gewinn von knapp über 82'000 Franken erzielt, schreibt der Tages-Anzeiger – kurz bevor das Übernahmeangebot von Nibe einging. Dies alles, dank Informationen aus dem inneren Führungszirkel der Schulthess.
Das ungewöhnlich grosse Handelsvolumen fiel der FINMA auf, die bei der Bundesanwaltschaft Anzeige erstattete. Der Verurteilte musste über 100'000 Franken Busse zahlen. Er akzeptierte das Urteil.
Anders ein zweiter Verurteilter im Fall Schulthess: Ihm wurde gemäss «Tages-Anzeiger» eine bedingte Geldstrafe von 630'000 Franken wegen «mehrfachen Ausnützens der Kenntnis vertraulicher Tatsachen» aufgebrummt: Er will das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen. (dwi)