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Schweizer Zoll stoppt deutsche Pizza-Kuriere 

Zu billig

Schweizer Zoll stoppt deutsche Pizza-Kuriere 

Jahrelang lieferten deutsche Pizza-Dienste ihre günstige Ware in die teure Schweiz – doch nun soll damit Schluss sein: Der Schweizer Zoll will die Fast-Food-Kuriere nicht mehr so einfach ins Land lassen. 
09.01.2015, 14:1609.01.2015, 15:56
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Bild: J.M. Hirsch/AP/KEYSTONE

Pizza-Lieferungen aus Deutschland ins Schweizer Grenzgebiet müssen am Zoll künftig wieder ordnungsgemäss angemeldet werden. Die Oberzolldirektion in Bern hat dem einige Zeit geduldeten, kleinen Pizza-Grenzverkehr den Riegel geschoben.

Pizzen, und mit ihnen andere zubereitete Nahrungsmittel wie Kebab, Thai-Food oder Sushi, die von Deutschland in die Schweiz geliefert werden, müssen laut Gesetz am Zoll als Handelsware deklariert werden. Der Schweizer Zoll drückte allerdings in letzter Zeit beide Augen zu und liess die deutschen Pizzakuriere ihre Ware ohne Papierkrieg in die Schweiz einführen.

Dies führte dazu, dass sich deutsche Unternehmen in Grenznähe zum Teil spezifisch auf Schweizer Kundschaft ausrichteten. Die massive Zunahme solcher Lieferungen führte dazu, dass die Eidgenössische Zollverwaltung wieder dazu überging, das Zollrecht zu vollziehen und auf eine Abfertigung zu pochen.

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Ein Grund dafür war nicht zuletzt die Wettbewerbsverzerrung gegenüber dem schweizerischen Gewerbe. Schweizer Pizzakuriere unterliegen dem kantonalen Lebensmittelrecht. Sie müssen für die Zutaten mehr bezahlen, als die deutschen Pizzabäcker und waren so nicht konkurrenzfähig.

Nach monatelangen Gesprächen mit der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee (IHK) schob die Eidgenössische Zollverwaltung dem sogenannten kleinen «Pizza-Grenzverkehr» aus Deutschland endgültig den Riegel.

Die IHK wurde entsprechend informiert, wie die Oberzolldirektion am Freitag bestätigte. Die IHK Hochrhein-Bodensee zeigte sich in einer Mitteilung über den Schweizer Entscheid enttäuscht. Da die grösste Nachfrage nach Pizza-Bestellungen am Abend bestehe, also ausserhalb der Öffnungszeiten des Zollamts, komme die Praxis einem Exportverbot gleich.

Es gebe für die betroffenen Unternehmen und ihre Kunden einen Trost, schreibt die IHK. Nach wie vor könnten Schweizer Kunden ihre Pizza auf der deutschen Seite zu jeder Tages- und Nachtzeit abholen. Wer in Deutschland gekaufte Pizzen privat in die Schweiz mitnimmt, kommt mit Privatware über die Grenze und muss diese bis zu einer bestimmten Menge nicht anmelden. (sda/dpa)

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7 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Keller Baron
09.01.2015 14:45registriert Juni 2014
Diese Pizza sieht total unappetitlich aus..
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Hugo Wottaupott
09.01.2015 14:44registriert Februar 2014
heisst das dass die pizzas jahrelang nicht verzollt wurden? ich schlage einen vergleich und nachzahlungen in mio.-höhe vor.
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