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13. AHV-Rente ab 2026: Ständerat stimmt Vorschlag des Bundesrats zu

Wie soll die Giesskanne gefüllt werden? Der Bundesrat will die 13. AHV-Rente über die Mehrwertsteuer finanzieren.
Der Zeitpunkt für die Einführung der 13. AHV-Rente ist beschlossen – die Finanzierung hingegen noch nicht. Bild: peter schneider/keystone

Ständerat mit 13. AHV-Rente ab Dezember 2026 einverstanden

04.12.2024, 09:14
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Der Ständerat ist einverstanden mit den Vorschlägen des Bundesrats zur Einführung der 13. AHV-Rente im Jahr 2026. Die Debatte war kurz, denn die Frage der Finanzierung des vom Volk angenommenen «Dreizehnten» wird erst im kommenden Jahr behandelt.

Seltene Einstimmigkeit

Mit 42 Ja-Stimmen ohne Gegenstimme und null Enthaltungen folgte der Rat am Mittwoch seiner Sozial- und Gesundheitskommission (SGK-S). Sie hatte sich im Vorfeld einstimmig mit dem Vorschlag des Bundesrats einverstanden gezeigt.

Der Rat trat dabei zwar - wie auch schon die Finanzkommission des Ständerats (FK-S) und die SGK-S - auf die Vorschläge des Bundesrats zur Senkung des Bundesbeitrags an die AHV sowie zur Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte zur Finanzierung der neuen Rente ein. Darüber entscheiden wollen die SGK-S und nun auch die kleine Kammer aber erst im kommenden Jahr.

Denn für diese Entscheidung brauche es mehr Informationen, hiess es vonseiten der SGK-S. Zudem sollte laut der SGK-S auch die nächste umfassende AHV-Reform berücksichtigt werden, die für spätestens 2026 erwartet wird. «Um eine umfassende, ausgewogene und nachhaltige Lösung zu finden, ist insbesondere den zahlreichen Herausforderungen Rechnung zu tragen, die sich in den kommenden Jahren im Bereich der Sozialversicherungen stellen.»

Rentenplafonierun für Ehepaare soll fallen

Die Kommission erteilte der Verwaltung mehrere Prüfaufträge dazu: Sie wünscht unter anderem, dass eine gemischte Finanzierungslösung sowie ein umfassender Finanzierungsansatz sowohl für die 13. AHV-Rente als auch für die Aufhebung der Rentenplafonierung für Ehepaare geprüft werden. Zudem möchte die SGK-S detailliertere Zahlen zur Entwicklung der Arbeitnehmendenbeiträge für die Arbeitslosenversicherung sowie der Mehrwertsteuereinnahmen.

Zeitlicher Spielraum

Die Ständeratskommission hielt weiter fest, dass die 13. AHV-Rente bei ihrer Einführung 2026 nahezu 4,2 Milliarden Franken kosten werde. Die Lage des AHV-Ausgleichsfonds dürfte sich aber ohne sofortige neue Finanzierungsquelle erst ab 2029 deutlich verschlechtern. Das lasse dem Parlament den nötigen zeitlichen Spielraum. Die Arbeiten sollen im ersten Quartal 2025 weitergeführt werden. Auch Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider votierte im Rat für diese Vorgehensweise.

Kritik an Vorlage des Bundesrats

Gut 58 Prozent der Stimmberechtigten hatten die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente am 3. März des laufenden Jahres angenommen. Die Pläne des Bundesrats für die Finanzierung lösten im Vorfeld der Ratsdebatte grosse Kritik aus. In ihrer Mitte Oktober verabschiedeten Botschaft hielt die Landesregierung dennoch daran fest, den Zuschlag allein mit zusätzlichen Mehrwertsteuer-Prozenten zu finanzieren und den Bundesbeitrag an das Sozialwerk zu kürzen.

Sicherung der AHV bis 2030

Der Mehrwertsteuer-Normalsatz würde gemäss den Plänen des Bundesrats von heute 8,1 auf 8,8 Prozent steigen, der Sondersatz für die Hotellerie um 0,4 Prozentpunkte auf 4,2 Prozent und der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs von 2,6 auf 2,8 Prozent. Diese Mehreinnahmen sollen die AHV bis 2030 im Gleichgewicht halten.

Weiter will der Bundesrat den Bundesbeitrag an die AHV von heute 20,2 Prozent auf neu 19,5 Prozent der Ausgaben der ersten Säule senken. Hintergrund ist die angespannte Finanzlage. Statt rund 850 Millionen Franken müsste der Bund so noch rund 450 Millionen Franken für die 13. AHV-Rente auslegen.

Als Nächstes muss der Nationalrat über die Vorlage betreffend die Umsetzung befinden. (sda/thw)

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