Das Bundesamt für Gesundheit BAG überprüft jedes Jahr ein Drittel aller kassenpflichtigen Medikamente und setzt die Preise für die nächsten drei Jahre fest. Die nächste Preisanpassung findet auf den 1. November 2015 statt. Als Stichtag der Wechselkursberechnung gilt beim BAG bereits der 1. Februar 2015. Das BAG nimmt den durchschnittlichen Wechselkurs der vorangegangenen zwölf Monate (1. Februar 2014 bis 31. Januar 2015).
Deshalb profitieren die Pharmafirmen auch bei der Preisanpassung im nächsten November von einem Wechselkurs von rund 1.20 Franken. Zu diesem Kurs gewährt das BAG eine «Toleranzmarge» von drei Prozent (bis Ende 2015 waren es fünf Prozent) oder 3,6 Rappen, so dass am nächsten 1. November im Klartext ein Wechselkurs von rund 1,24 zur Anwendung kommt.
Als Konsequenz davon wir der erstarkte Franken für die Pharma-Konzerne frühestens ab 1. November 2016 wenigstens teilweise wirksam. Dann wird für ein Drittel aller Medikamente ein Umrechnungswert von 1,08 gelten, sofern der Durchschnittskurs des Frankens bei 1,05 bleibt.
Fazit: Zwei Drittel aller Kassenmedikamente profitieren bis zum 1. November 2017 von einem fiktiven Eurokurs von 1,24. Ein kleiner Hoffnungsschimmer besteht, dass es nicht so weit kommt. Gemäss BAG-Sprecher Daniel Dauwalder werden die «relevanten Verordnungsbestimmungen zurzeit angepasst». Es sei jedoch noch nicht klar, ob der Bundesrat die erwähnten Regeln für die Preisanpassungen ändern wird.
Zwei Drittel aller Medikamente, welche die Schweizer Krankenkassen zahlen müssen, stammen aus dem Ausland. Und auch die meisten Wirkstoffe der Medikamente, welche Novartis, Roche und andere «in der Schweiz herstellen», stammen aus Billigländern wie Indien, Bangladesch, China oder Mexiko und können jetzt dank dem erstarkten Franken noch günstiger bezogen werden.
Walter Hölzle, Präsident des Pharmaverbands Vips macht geltend, dass die importierten Produkteanteile weniger als zehn Prozent der Herstellungskosten ausmachten: «60-80 Prozent aller Kosten entstehen in der Schweiz». Ins Gewicht fallen würden «insbesondere die Medical-, Regulatory-, Marketing-, lokalen Produktions- und Distributionskosten als Folge von lokal hohen Lohn- und Strukturkosten sowie Gebühren und Aufwand für die Zulassungen».
Warum die Distributionskosten die Fabrikpreise beeinflussen sollen, ist nicht klar. Abgesehen davon lassen die Erklärungen der Pharmabranche zu ihrer Kostenstruktur vergessen, dass der gegenwärtige Eurokurs zwischen 1.00 und 1.10 Franken für andere Wirtschaftszweige in der Schweiz ohne Wenn und Aber gilt.
Die Preisfestsetzung des BAG kann wegen der abrupten Erstarkung des Frankens zu ungleichen Behandlungen der Firmen führen. Ein Drittel der Medikamentenpreise wird ab November 2015 zu einem Kurs 1,24 berechnet. Dieses Drittel der Medikamente profitiert dann von diesem hohen Wechselkurs bis zur nächsten dreijährigen Preisrunde, d.h. bis zum 1. November 2018.
Ein weiteres Drittel aller Medikamente wird ab November 2016 voraussichtlich zu einem Kurs von etwa 1,08 berechnet, das letzte Drittel ab November 2017. Diese Medikamente müssen dann günstiger verkauft werden als die restlichen, deren Preise erst im November 2018 gesenkt werden.
Bei Präparaten, die sich therapeutisch konkurrenzieren, könnte dies den Wettbewerb verfälschen. Aus diesem Grund schlägt das BAG eine Verordnungsänderung vor: Für die gestaffelt alle drei Jahre stattfindenden Preisrunden sollen die Medikamente nicht mehr nach deren Aufnahmedaten in die Kassenpflicht eingeteilt werden, sondern nach therapeutischen Gruppen: «Arzneimittel gleicher Indikation, welche sich therapeutisch konkurrenzieren könnten, würden künftig gleichzeitig überprüft und Benachteiligungen würden dadurch verhindert», teilt das BAG mit.
Der Bundesrat würde damit eine alte Forderung von Seiten der Krankenkassen, der Stiftung für Konsumentenschutz und des Verbands der Patientenstellen erfüllen. Der therapeutische Nutzen einer ganzen Medikamentengruppe könnte verglichen und die Unterschiede bei Nutzen und Risiken bei der Festsetzung der Preise berücksichtigt werden («therapeutischer Quervergleich»).
Die Pharmaindustrie scheint darauf allerdings nicht besonders erpicht zu sein. Trotz mehrfachen Anfragen wollte Interpharma-Geschäftsführer Thomas Cueni nicht Stellung nehmen. Walter Hölzle von der Vips sieht bei der heutigen, nach Aufnahmedatum bestimmten Überprüfung der Medikamente, kein Problem: «Die Konkurrenz auf dem Markt bewirkt, dass Hersteller ihre Preise freiwillig senken, falls ein Konkurrenzprodukt wegen eines tiefer berechneten Eurokurses günstiger wird».
Schön wär's. Denn bei Medikamenten der Grundversicherung ist es keineswegs so, dass Apotheken und Ärzte unter vergleichbaren und austauschbaren die günstigeren verschreiben und verkaufen. Im Gegenteil: Apotheken und Ärzte verdienen an teureren Medikamenten mehr und verschreiben deshalb sehr häufig die teureren. Aus diesem Grund kann ein günstigerer Preis im Wettbewerb sogar ein Nachteil sein. Das BAG hat sich bis heute geweigert, die Margen so festzusetzen, dass diese falschen Anreize für Apotheken und Ärzte endlich verschwinden.
Nach Angaben des BAG mussten die Krankenkassen im Jahr 2013 Medikamente im Wert von 5,8 Milliarden Franken vergüten (Medikamente im stationären Spitalbereich nicht eingerechnet). Ein Preisabschlag von 16 Prozent ergibt die Summe von 754 Millionen Franken, welche die Prämienzahlenden allein im laufenden Jahr zu viel zahlen. In den nächsten Jahren kommen weitere Hunderte Millionen dazu.
Das Argument der Arbeitsplätze zieht nicht. Falls die Pharmakonzerne weniger einnehmen, kann es dort zu weniger Arbeitsplätzen führen. Doch die Prämienzahlenden würden die gesparten 754 Millionen nicht unter die Matratze legen, sondern für Produkte anderer Branchen ausgeben. Das würde – nach der gleichen Logik – in diesen Branchen mehr Arbeitsplätze schaffen.