Ab Montag, 22. Juni 2020, werden die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus weitgehend aufgehoben. Einzig Grossveranstaltungen bleiben bis Ende August verboten.
Die Bestimmungen im Überblick:
Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 1000 Personen sind wieder erlaubt. Das Nachverfolgen von Kontakten muss aber stets möglich sein, schreibt der Bundesrat. Der Veranstalter muss sicherstellen, dass die Zahl der maximal zu kontaktierenden Personen nicht grösser als 300 ist, etwa durch die Unterteilung in Sektoren. Die Kantone können diese Grenze auch herabsetzen.
Grossveranstaltungen von mehr als 1000 Personen sind ab Anfang September wieder erlaubt, sofern sich die epidemiologische Lage nicht verschlechtert. Dabei müssen die Teilnehmenden ebenfalls in Sektoren aufgeteilt werden. In Restaurants besteht ab dem 22. Juni keine Sitzpflicht mehr. Der Bundesrat hat zudem die Sperrstunde für Restaurationsbetriebe, Discos und Nachtclubs aufgehoben.
Die Menschen sollen weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln einhalten. Der Bundesrat hat zudem die Vorgaben für Schutzkonzepte vereinfacht und vereinheitlicht. Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen, auf spezifische Regeln für einzelne Kategorien von Betrieben, Veranstaltungen oder Bildungseinrichtungen wird verzichtet.
Neu gelten dieselben Vorgaben für alle Konzepte; Musterschutzkonzepte gibt es keine mehr.
Der Mindestabstand zwischen zwei Personen wird angesichts der tiefen Fallzahlen von 2 Metern auf 1,5 Meter reduziert. Wenn die Distanz von 1,5 Metern während mehr als 15 Minuten nicht eingehalten werden kann, besteht ein erhebliches Ansteckungsrisiko. Der Abstand kann weiterhin unterschritten werden, wenn eine Maske getragen wird oder Trennwände vorhanden sind.
Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen, zum Beispiel im Konzert oder im Kino, reicht das Leerlassen eines Sitzes. Falls an Veranstaltungen, Anlässen oder in Schulen die Distanzmassnahmen nicht möglich sind, müssen Kontaktlisten geführt werden. Damit ist bei einem positiven Fall das Nachverfolgen der Kontakte (Contact Tracing) sichergestellt.
Masken können das Infektionsrisiko stark senken. Im öffentlichen Verkehr wird das Tragen einer Maske dringend empfohlen, wenn der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann. Alle Reisenden sollen stets eine Gesichtsmaske bei sich tragen.
An Demonstrationen gibt es keine Obergrenze für die Anzahl teilnehmender Personen, es gilt aber eine Maskentragpflicht. Diese Änderung für politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen gelten bereits ab Samstag, 20. Juni 2020.
Die Entscheidung darüber, ob die Arbeitnehmenden zu Hause oder im Büro arbeiten sollen, ist zukünftig dem Arbeitgeber überlassen. Die Homeoffice-Empfehlungen werden aufgehoben, ebenso die Vorgaben zum Schutz der Gruppe besonders gefährdeter Personen. Auch diese können wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.
Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, die Gesundheit der Arbeitnehmenden mit entsprechenden Massnahmen zu schützen. Es gilt das Arbeitsgesetz. Die vereinfachten Grundregeln gelten auch für das Gewerbe, die Industrie sowie öffentlich nicht zugängliche Dienstleistungsbetriebe. Schutzkonzepte sind hier nicht nötig.
Nach dem Ausstieg aus der ausserordentlichen Lage hat der Bundesrat über die Bewältigung einer allfälligen zweiten Welle eine Aussprache geführt. Im Gegensatz zur ersten Welle soll die Hauptverantwortung bei einem Wiederanstieg der COVID-19-Fälle bei den Kantonen liegen. Kantone, die eine Zunahme der Fallzahlen feststellen, sollen diese mit geeigneten Massnahmen bewältigen. Dabei sind diejenigen Massnahmen vorzuziehen, die sich als besonders wirksam gegen die Ausbreitung von Neuinfektionen erwiesen haben.
Der Bundesrat hat zur Bewältigung einer zweiten Welle den Departementen eine Reihe von Aufträgen erteilt, etwa um rasch über detaillierte Daten zu verfügen oder die Versorgung mit den notwendigen Heilmitteln und Schutzausrüstungen sicherzustellen.
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung zudem den Schlussbericht des Krisenstabs des Bundesrats Corona (KSBC) zur Kenntnis genommen und beschlossen, diesen mit dem Ausstieg aus der ausserordentlichen Lage aufzulösen. Der KSBC wurde vom Bundesrat am 20. März 2020 einberufen, um die Koordination mit den Departementen, der Bundeskanzlei, Kantonsvertretern und anderen Krisenstäben sicherzustellen. (aeg)
Wie alles genau gleich gut geht, auch ohne dass man die halbe Schweizer Bevölkerung dauernd von A nach B und wieder zurück hetzt und damit Strassen und ÖV überlastet, nur um dann vor einem anderen Computer zu sitzen, und die selbe Arbeit macht welche man grad sogut von zuhause aus erledigen könnte.
Aha, ok. Dann gibts jetzt nen Impfstoff oder brauchbare Medikamente?
Ah nein, immer noch nicht.
Haben wir wie Neuseeland keine Fälle mehr?
Ah nee, gemäss Taskforce ist die Ansteckungsrate seit den Lockerungen im Mai stetig am steigen.
Gut, aber dafür hat man ja jetzt wertvolle, wenn auch leider schmerzlich erkaufte Lehren gezogen und...
"Im Gegensatz zur ersten Welle soll die Hauptverantwortung bei einem Wiederanstieg der COVID-19-Fälle bei den Kantonen liegen."
...also die gleichen, welche den Pandemieplan verpennt haben? Cool cool cool