Alle in die Schweiz Einreisenden müssen zwei Regeln beachten:
Nein, es gelten Ausnahmen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie Personen, die aus Grenzregionen in die Schweiz einreisen. Sie müssen kein Kontaktformular ausfüllen und keinen Test machen. Grenzregionen sind:
Bei der Einreise muss ein negativer PCR-Test vorhanden sein. Danach müssen sich die Personen zwischen dem vierten und siebten Tag nach der Einreise nochmals testen lassen. Alle Testresultate müssen dem Kanton gemeldet werden.
Die Zeit, bis eine Ansteckung nachgewiesen werden kann, kann bis zu 10 Tage dauern. Deshalb muss nach vier bis sieben Tagen nach der Einreise ein zweiter Test durchgeführt werden.
Ja, die Testpflicht gilt für alle Einreisenden ab 16 Jahre.
Die Einreisenden selber.
Bei Einreisen per Flugzeug oder Bus ist ein Boarding nur mit Test möglich. Die Verantwortung liegt bei den Fluggesellschaften bzw. den Busunternehmen. Sie müssen die Passagiere informieren, dass sie sich vor der Abreise in die Schweiz auf Sars-CoV-2 testen lassen müssen und nur dann zum Flugzeug oder Bus zugelassen werden, wenn sie ein negatives Testergebnis vorweisen.
Bei der Einreise mit anderen Verkehrsmitteln wird an der Grenze stichprobenweise überprüft, ob ein negativer Test vorhanden ist.
Nach der Einreise können die Kantone aufgrund des Einreiseformulars, das alle Personen ausfüllen müssen, das Vorliegen eines Tests kontrollieren. Gleichzeitig sind alle Hotels und die Ferienwohnungsvermieter verpflichtet, das Vorliegen eines Tests bei Gästen zu überprüfen.
Wer bei der Einreise in die Schweiz kein negatives Testergebnis vorweisen kann, riskiert eine Ordnungsbusse durch die Grenzkontrollbehörden. Die Person muss sich zudem sofort nach der Einreise testen lassen und den Kanton informieren.
Die Kantone überprüfen aufgrund der Kontaktdaten, ob die Testpflicht eingehalten wurde. Hotels und Ferienwohnungsvermieter sind verpflichtet, die Tests ihrer Gäste zu kontrollieren und dem Kanton zu melden, falls diese keinen Test durchgeführt haben.
Nein, sämtliche Länder werden ab Samstag, 4. Dezember 2021, von der Quarantäneliste gestrichen. Für alle Einreisenden gilt die Testpflicht. Dies gilt auch für geimpfte und geheilte Personen.
Der Bund hat die zuständigen kantonalen Stellen darüber informiert, dass die Quarantäne für alle Personen aufgehoben werden kann. Diese Personen können daher aus der Quarantäne entlassen werden. Sie unterliegen jedoch dem neu geltenden Testregime und müssen sich 4 bis 7 Tage nach ihrer Rückkehr auf eigene Kosten testen lassen.
(aeg)
Das war eines der Plakatsujets der Impfkampagne dea BAG dieses Jahr, in bunten Farben!
Und jetzt? Wieder eine Benachteiligung der Geimpften mit den selbst zu zahlenden Tests für alle... Danke für Nichts!
Die Chance sich anzustecken ist innerhalb der Schweiz viel höher als im Ausland.
Zudem werden hier mal wieder die Geimpften gegängelt.
Ich hoffe diese Regel wird baldmöglichst wieder abgeschafft.