Der Bundesrat verlängert die Massnahme zum Schutz der Schweizer Börse bis Mitte 2022. Sie war nötig geworden, nachdem die EU der Schweizer Börse die Gleichwertigkeit mit EU-Handelsplätzen aberkannt hatte. Die Landesregierung will die Schutzmassnahme zudem in ordentliches Recht überführen.
Die Vorlage dazu schickte der Bundesrat am Mittwoch in die Vernehmlassung. Interessierte können bis zum 4. März 2022 antworten.
Die Schweiz aktivierte die Schutzmassnahme am 1. Juli 2019, nachdem die EU die Anerkennung der Schweizer Börsenregulierung als gleichwertig im Vormonat hatte auslaufen lassen, die sogenannte Börsenäquivalenz.
Begründet wird der Schutz der Schweizer Börse mit deren Notwendigkeit für den Finanzplatz. Dank der Schutzmassnahme können unter anderem Wertpapierhändler trotz Wegfall der Börsenäquivalenz weiterhin Schweizer Aktien an Schweizer Börsen handeln.
Da die EU keine Anstalten macht, die Börsenäquivalenz anzuerkennen, verlängert der Bundesrat die Massnahme um ein halbes Jahr bis Mitte 2022. Das kann er nur einmalig tun. Nach dem halben Jahr würde sie hinfällig. Deshalb soll die Schutzmassnahme danach ins ordentliche Recht überführt werden, und zwar ins Finanzmarktinfrastrukturgesetz.
Dort hätte die Schutzmassnahme vorerst eine Dauer von fünf Jahren, wie der Bundesrat schreibt. Sie liesse sich aber jederzeit aufheben, sollte die EU die Börsenäquivalenz wieder anerkennen.
Der Bundesrat zeigte sich am Mittwoch weiterhin überzeugt, dass die Schweiz alle Voraussetzungen für eine unbeschränkte Börsenäquivalenz erfüllt. Das Ziel der Landesregierung bleibt darum die unbefristete Anerkennung der Schweizer Börsenregulierung durch die EU. (aeg/sda)