Die EU-Kommission hat am Dienstag einen «Mangel an Fortschritt» beim institutionellen Rahmenabkommen festgestellt. Man sehe daher «keinen Bedarf, eine Entscheidung zu fällen», sagte EU-Vizepräsident Maros Sefcovic. Damit droht die Börsenäquivalenz auszulaufen.
Von einem Journalisten auf die Börsenäquivalenz angesprochen, sagte der EU-Vizepräsident, wenn die EU-Kommission «nicht explizit anders entscheidet», laufe die Börsenäquivalenz automatisch am 30. Juni aus. «Ich denke, das ist eine sehr, sehr klare Aussage.»
Die EU-Kommission, inklusive EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sowie EU-Kommissar Johannes Hahn, hätten alles gemacht, um ein Resultat zu erreichen, sagte Sefcovic.
Er betonte, es habe «unzählige, unzählige Verhandlungen» mit der Schweiz gegeben. Juncker habe 23 Mal persönlich mit vier Schweizer Bundespräsidenten gesprochen. Es habe 32 Verhandlungsrunden gegeben und EU-Kommissar Hahn könne wohl kaum zählen, wie oft er mit Schweizer Vertretern gesprochen habe. Dies zeige wohl deutlich: «Wir haben unser Bestes gegeben.»
Natürlich aber blieben die Türen der EU-Kommission bis zum Ende ihres Mandates weiterhin für die Partner aus der Schweiz offen, sagte Sefcovic weiter. Das Mandat der aktuellen Kommission endet offiziell am 31. Oktober.
In einem letzte Woche adressierten Brief an den Bundesrat hatte sich EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker bereit erklärt, über Präzisierungen beim Rahmenabkommen zu reden. Gleichzeitig hatte er aber Bern zeitlich unter Druck gesetzt. Am 18. Juni wolle die EU-Kommission das Verhältnis Schweiz-EU diskutieren und Bilanz ziehen, hiess es im Brief.
Doch noch ist es nicht zu spät für eine Verlängerung der Börsenäquivalenz. Denn gemäss Informationen der EU-Kommission könnten die Mitgliedstaaten innert fünf Tagen einen Entscheid dazu fällen. Dazu bräuchten sie aber eine positive Empfehlung der EU-Kommission.
Im Dezember 2017 hatte die EU die Äquivalenzanerkennung für die Schweizer Börse erstmals nur befristet gewährt und deren Verlängerung an Fortschritte bei den Verhandlungen zum Rahmenabkommen geknüpft. 2018 war diese erneut verlängert worden - bis 30. Juni diesen Jahres.
Nach der ersten befristeten Verlängerung hatte der Bundesrat Massnahmen für den Fall beschlossen, dass die EU die Anerkennung der Börsenäquivalenz nicht mehr verlängert.
Konkret wird eine neue Schweizer Anerkennungspflicht für ausländische Handelsplätze eingeführt, die Schweizer Aktien zum Handel zulassen. In diesem Fall würden EU-Handelsplätze diese Anerkennung nicht erhalten. (aeg/sda)