Kommt es oft vor, dass ein Urteil wegen Verfahrensfehler aufgehoben und an die erste Instanz zurückgewiesen wird?
Andreas Josephsohn: Nein, das kommt eher selten vor. Noch seltener ist, dass das Verfahren gerade direkt an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen wird, wie es hier der Fall ist. Sehr häufig werden Verfahrensfehler in der Berufungsverhandlung vor Obergericht «geheilt». Rückweisungen erfolgen in der Regel nur, wenn das Versäumnis so gravierend ist, dass es nicht «geheilt» werden kann.
Das Obergericht schreibt, die Staatsanwaltschaft habe das Anklageprinzip verletzt. Was heisst das genau?
Das Anklageprinzip verlangt unter anderem, dass die beschuldigte Person ganz genau weiss, was ihr vorgeworfen wird. Nur so kann sie sich wirklich verteidigen. Wenn unklar ist, was genau vorgeworfen wird - zum Beispiel, weil die Anklageschrift ungenau formuliert wurde oder weil sie so ausführlich ist, dass man gar nicht mehr weiss, was genau der Vorwurf ist - liegt eine Verletzung des Anklageprinzips vor. Das Gericht darf einen Schuldspruch nur auf das abstützen, was in der Anklageschrift vorgeworfen wird. Stützt es sich auf Sachverhalte ab, die nicht in der Anklageschrift genannt werden, verletzt ein Schuldspruch ebenfalls das Anklageprinzip und muss aufgehoben werden.
Für den Laien tönt das absurd: Kann eine Anklageschrift zu ausführlich sein?
Eine Anklageschrift kann so ausführlich sein, dass eine beschuldigte Person gewissermassen vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sieht und nicht mehr erkennen kann, was der Kern der Vorwürfe ist.
Das Urteil wird wegen Verfahrensfehler aufgehoben. Ist das mehr als ein Pyrrhussieg für Vincenz?
Es ist eigentlich ein Pyrrhussieg. Zwar wird die Staatsanwaltschaft gedemütigt, aber das ist eigentlich alles. Es wird wohl ziemlich viel Zeit verstreichen, bis eine neue Anklage steht und eine neue Verhandlung vor der ersten Instanz, dem Bezirksgericht, stattfinden kann. Aber eine Verjährung kann nicht mehr eintreten, weil es bereits eine erste Verurteilung gab. Und eine eigentliche Verbesserung der inhaltlichen Position der Verteidigung ist nicht zu erkennen. Das Einzige, was sicher nützen wird, ist der lange Zeitablauf, der bei einer erneuten Verurteilung strafreduzierend berücksichtigt werden müsste.
Weshalb hat das Gericht diese Anklageschrift akzeptiert, wenn es offensichtliche Verfahrensfehler wie die fehlende Übersetzung gab?
Die Jurisprudenz ist eben keine präzise Wissenschaft: Man kann sehr vieles so oder anders beurteilen und das war auch hier der Fall. Das Bezirksgericht hat die Sache anders eingeschätzt als das Obergericht, dafür haben wir ja auch verschiedene Instanzen.
Nun beginnt der Prozess gegen Pierin Vincenz nochmals von vorne. Was bedeutet diese Niederlage der Staatsanwaltschaft für die Wiederaufnahme? Muss sie den Staatsanwalt auswechseln?
Es ist eine schmerzliche Niederlage für die Staatsanwaltschaft, sie wurde regelrecht «abgewatscht». Deshalb wird aber der Staatsanwalt sicherlich nicht ausgewechselt. Dazu besteht kein Anlass und es würde auch zu einem nicht zu vertretenden Know-how-Verlust führen. Der Staatsanwalt kennt den Fall in- und auswendig, ein neuer Staatsanwalt müsste sich erst einarbeiten. Das wäre unglaublich aufwendig.
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Wann können wir ein rechtskräftiges Urteil gegen Pierin Vincenz erwarten?
Vom Zeitpunkt des Einreichens der Anklageschrift an das Bezirksgericht bis heute sind rund dreieinhalb Jahre vergangen. Es muss mit mindestens weiteren vier Jahren gerechnet werden, bis das Obergericht wieder zum Zug kommt. Bis dann eine Verhandlung vor Obergericht durchgeführt ist und ein Urteil schriftlich vorliegt, wird es mindestens zwei Jahre dauern. Dann geht es ans Bundesgericht und dort ist ebenfalls mit mindestens zwei Jahren zu rechnen. Wenn das Bundesgericht einen Entscheid fällt, der das Verfahren abschliesst, rechnen wir also mit rund 8 Jahren. Wenn das Bundesgericht (oder allenfalls sogar bereits das Obergericht) das Verfahren zurückweist, noch einige Jahre länger.
Das Interview wurde schriftlich geführt.
Verstehe ich das richtig?