Der Bundesrat will zahlreiche neue Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei in der Schweiz einführen. Ein nationales Register für alle Firmen und andere juristischen Personen mit Angaben zu deren wirtschaftlich Berechtigten ist nur eines dieser Instrumente. Eine Übersicht zu den wichtigsten Massnahmen in der Vernehmlassung:
In einem nationalen Register sollen alle Firmen, Vereine, Stiftungen und andere Rechtseinheiten spätestens einen Monat nach der Gründung Auskunft geben über ihre wirtschaftlich berechtigten Personen. Die nicht-öffentliche Datenbank soll zeigen, wer hinter bestimmten Firmen steckt. Zugang haben Behörden und Vermittler. Geführt wird es vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement.
Betroffen von der Meldepflicht sind dem Bund zufolge über 485'000 Firmen, 18'000 Stiftungen, 11'000 Vereine, 8000 Genossenschaften und 3000 Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften. Der durchschnittliche Meldeaufwand für sie liegt laut dem Bundesrat bei rund zwanzig Minuten. Für die meisten ist ein vereinfachtes Meldeverfahren vorgesehen.
Für bestimmte nicht finanzielle Beraterinnen und Berater mit erhöhtem Risiko für Geldwäscherei sollen Sorgfaltspflichten eingeführt werden wie sie im Finanzsektor gelten. Betroffen sind etwa Rechtsanwälte, Notare, selbstständige Juristen, Buchhalter und Dienstleister für Unternehmen. Als «risikobehaftet» gelten nach Auffassung der Regierung insbesondere die Gründung, Strukturierung oder Domizilierung von juristischen Personen oder Trusts sowie Immobiliengeschäfte. Die Berater müssen dem Vorschlag zufolge ihre Kunden, den wirtschaftlich Berechtigten, den Zweck und die Art der jeweiligen Transaktionen dokumentieren und bei Bedarf Nachforschungen anstellen. Zudem müssen Beraterinnen und Berater der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) einen begründeten Verdacht melden. Von den Verpflichtungen ausgenommen sind Anwälte und Notare, wenn ihre Informationen unter das Berufsgeheimnis fallen und sie keine Finanztransaktionen für ihre Kunden tätigen.
Im Immobilienhandel ist die Einführung von Sorgfaltspflichten für Anwälte, Notare und andere Berater beim Kauf und Verkauf von Liegenschaften vorgesehen. Neu sollen für alle Bargeldzahlungen unabhängig ihrer Höhe geldwäschereirechtliche Sorgfaltspflichten gelten. Der eigentliche Schwellenwert wird abgeschafft. Der Bundesrat geht davon aus, dass hohe Bargeldzahlungen in den heutigen Wirtschaftsbeziehungen ungewöhnlich sind und bereits nach der derzeitigen Regelung Sorgfaltspflichten auslösen müssen. Vorgesehen ist auch die Eintragung ausländischer juristischer Personen, die in der Schweiz Immobilien besitzen, in das Register der wirtschaftlich Berechtigten.
Der Schwellenwert für Bargeldzahlungen im Edelmetallhandel wird gemäss dem Vorschlag des Bundesrats von 100'000 auf 15'000 Franken gesenkt. Barzahlungen über dem Schwellenwert sollen möglich bleiben, unterliegen jedoch neu gewissen Sorgfaltspflichten.
Die Vorlage führt eine Verpflichtung für Trustees ein, die in der Schweiz ansässig oder aktiv sind, Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten zu sammeln und aufzubewahren. Die Vorschriften für professionelle Trustees sind bereits im Geldwäscherei-Gesetz enthalten. Die im Transparenzgesetz vorgesehene Regelung wird auf nicht-professionelle Trustees ausgedehnt, um sicherzustellen, dass diese auch in Zukunft diesen Pflichten unterworfen sind. Eine Strafnorm soll die Durchsetzung der Vorschriften sicherstellen.
Vorgesehen sind neue Bestimmungen für den Informationsaustausch zwischen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma), anderen Aufsichtsbehörden und Selbstregulierungsorganisationen.
Der Bundesrat will Massnahmen gegen die Umgehung oder Verletzung von Sanktionen ergreifen, die gemäss dem Embargogesetz erlassen wurden. Demnach erhalten Personen, die dem Geldwäschereigesetz unterstellt sind, neue organisatorische Pflichten. Diese sollen Risiken im Zusammenhang mit Sanktionen identifizieren, begrenzen und kontrollieren. (sda)
Solange die Bundesstrafjustiz pennt und Verbände, Vereine und Unternehmen das schmutzige Geld waschen können wie sie wollen, sind solche Register eine reine Alibiübung. Die verarschten sind die kleinen Vereine und KMU, die den Mehraufwand haben, obwohl von ihnen nicht im Geringsten eine Gefahr der Geldwäscherei ausgeht.