Vor dem Bezirksgericht Zürich hat am Freitag der 41-jährige Beschuldigte ein Horrorerlebnis geschildert, das erklären sollte, wie es dazu kam, dass er im Herbst 2019 in einem Zürcher Hotel seinen Liebhaber tötete: Er sei von einem Panther angegriffen worden und habe sich gewehrt.
Die Anklage wirft dem Brasilianer vor, er habe am Morgen des 1. November 2019 in einem Zimmer eines Zürcher Businesshotels seinen 48-jährigen Liebhaber in einer Gewaltexplosion mit Schlägen, Tritten und Messerstichen ermordet. Dann habe er saubere Kleider des Opfers angezogen, habe das Hotel verlassen und sei nach Hause gegangen. Am Abend des folgenden Tages wurde er festgenommen.
In der Untersuchung hatte der Brasilianer die Tat geleugnet. Vor der Verhandlung am Bezirksgericht liess er über seine Verteidigerin dem Gericht jedoch ein Schreiben zukommen, in dem er erklärte er habe «den Tod verursacht». Vor Schranken sagte er, «ich fühle mich schuldig».
Als Erklärung, wie es zu der Tat gekommen war, schilderte er eine Horrorgeschichte. Nach dem Sex mit dem Liebhaber habe ihm dieser eine Droge gespritzt. Laut dem drogenerfahrenen Beschuldigten handelte es sich um Crystal Meth, das er zuvor noch nie als Injektion konsumiert habe.
Plötzlich habe er einen schwarzen Panther gesehen, der bedrohlich fauchend und aufrecht auf zwei Beinen gehend mit einem Messer in der Hand auf ihn losgegangen sei. Er habe einen Stuhl gepackt und habe auf den Panther eingeschlagen. «Ich schlug und schlug, sprang auf ihn und trat ihn.» Er habe sich nicht mehr unter Kontrolle gehabt.
Dann sei er selbst am Boden gewesen. Vom Balkon hätten zwei Personen ins Zimmer geschaut und gelacht. Auf einmal habe er einen Mann gesehen mit dem «Mund voller Blut». Irgendwann habe er den Panther nicht mehr gesehen, da sei nur eine menschliche Hand gewesen. «Ich war völlig verzweifelt».
Er habe sich dann gewaschen, irgendetwas angezogen, die Tasche genommen und das Hotel verlassen. Wenige Stunden später sei er zurückgekommen. Er habe herausfinden wollen, ob das Geschehene «Realität war oder Paranoia».
Um wie ein «normaler Hotelgast» zu wirken, habe er zwei Koffer mitgebracht. Er habe aber die Zimmernummer nicht mehr gewusst und sei wieder gegangen. Eine Putzfrau hatte ausgesagt, er habe ihr erklärt, sie solle nicht in jenes Zimmer gehen, sein Freund wolle nicht gestört werden.
Er habe in der Untersuchung diese Geschichte nicht erzählt, und habe das auch jetzt nicht tun wollen. Er fürchte nämlich, als verrückt erklärt und in eine Klinik eingewiesen zu werden, sagte der Beschuldigte. Aber «innerlich hat mich die Geschichte aufgefressen».
Auf detailliertere Fragen des Gerichts gab der Mann immer wieder die Antwort, er wisse es nicht oder er habe keine Erklärung, da er unter Drogen gestanden habe. «Ich war nicht ich selbst.» Seinem Lebenspartner habe er nichts von dem Vorfall erzählt. «Ich wollte ihn nicht belasten.»
Laut dem psychiatrischen Gutachter ist der eigentliche Tathergang eine «Blackbox». Man wisse nicht genau, was vorgefallen sei. Es sei möglich, dass es sich um eine «psychotische Entgleisung» aufgrund des Drogenkonsums gehandelt habe. Dann wäre die Schuldunfähigkeit höher einzustufen als im Gutachten, wo sie als leicht vermindert bezeichnet wurde.
Dass er so rasch nach dem Vorfall wieder in normales Denken zurückkam, sei allerdings «eher untypisch». Man würde erwarten, dass ein solch «fulminantes Geschehen» länger nachwirke. Typisch wäre zudem eine diffusere, lückenhaftere Schilderung.
Die Verteidigerin beantragte eine Ergänzung des Gutachtens mit Einbezug des vor Gericht geschilderten Geschehens. Das Gericht wird nun darüber beraten. Heisst es den Antrag gut, verzögert sich die Fortsetzung der Hauptverhandlung. Weist es ihn ab, folgen am 19. November die Plädoyers mit den Anträgen. Der Termin der Urteilseröffnung ist noch unklar. (sda)
Den Models in der Parfum- und Schmuckwerbung passiert das andauernd, bleiben dabei aber stoisch.
Ich würde mich da mal zuerst bei der Hoteldirektion beschweren, dann den Zoo anrufen.