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Zürcher Lehrerin wehrt sich gegen Anti-Corona-Vermerk im Arbeitszeugnis

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Symbolbild.Bild: Shutterstock

Zürcher Lehrerin wehrt sich gegen Anti-Corona-Vermerk im Arbeitszeugnis – und siegt

Eine Lehrerin wehrte sich vor Gericht gegen ihr Arbeitszeugnis. Ihr ehemaliger Arbeitgeber vermerkte darin ihre Weigerung, Corona-Schutzmassnahmen mitzutragen.
07.11.2023, 13:48
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Das Zürcher Verwaltungsgericht hat einer Lehrerin Recht gegeben: Dass sie die Corona-Schutzmassnahmen nicht mittragen wollte und deshalb Streit mit ihren Vorgesetzten hatte, gehört nicht ins Arbeitszeugnis.

Die Lehrerin wollte nicht alle sanitarischen Regeln wie Maskenpflicht, Abstand und Vorgaben für Pool-Tests während der Corona-Pandemie mittragen. Dies sorgte für «verschärfte Probleme» mit ihren Vorgesetzten. Nachdem die Lehrerin daraufhin für 10 Monate krankgeschrieben war, wurde das Arbeitsverhältnis «einvernehmlich aufgelöst».

Arbeitszeugnisse müssen mit dem «Grundsatz des Wohlwollens» verfasst werden

In einem Arbeitszeugnis hat dies jedoch keinen Platz, findet das Verwaltungsgericht in einem kürzlich publizierten Urteil. Der «sich verschärfende» Streit mit den Vorgesetzten dürfe nicht erwähnt werden, weil dies impliziere, dass es bereits vor der Pandemie Unstimmigkeiten gegeben habe, was nicht der Fall sei.

Arbeitszeugnisse müssten mit dem «Grundsatz des Wohlwollens» verfasst werden, hält das Verwaltungsgericht fest. Mit dem Hinweis auf die Differenzen während der Pandemie würde das Arbeitszeugnis aber «relativ abrupt mit einer negativen Beurteilung» abschliessen.

Schule muss Arbeitszeugnis ändern

Auch die Krankschreibung muss gestrichen werden. Eine krankheitsbedingte Absenz von 10 Monaten falle im Verhältnis zur gesamten Anstellungsdauer von sieben Jahren nicht ins Gewicht, findet das Verwaltungsgericht. Die Schule, in der sie angestellt war, muss nun ihr Arbeitszeugnis ändern.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (sda)

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79 Kommentare
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KOHL
07.11.2023 13:57registriert März 2019
"Nachdem die Lehrerin daraufhin für 10 Monate krankgeschrieben war, wurde das Arbeitsverhältnis «einvernehmlich aufgelöst»."
Ach schön, gross "Freiheit/Eigenverantwortung" schreien und dann noch 10 Monate auf Kosten der Allgemeinheit leben.
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KOHL
07.11.2023 14:06registriert März 2019
"Eine krankheitsbedingte Absenz von 10 Monaten falle im Verhältnis zur gesamten Anstellungsdauer von sieben Jahren nicht ins Gewicht, findet das Verwaltungsgericht. "
Manchmal frage ich mich schon, ob es rendiert sich "korrekt" zu verhalten. Da fehlt jemand ca. 1/7 seiner Arbeitszeit und dies sollte nicht ins Gewicht fallen? Was?
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strieler
07.11.2023 14:01registriert März 2015
Bin ja durchaus für Arbeiterschutz und so. Aber wenn jemand die paar Massnahmen nicht mittragen wollte, und dann deshalb 10 Monate fehlt, finde ich das durchaus erwähnenswert. (die zehn Monate waren ja nicht wirklich Krankheit in dem Fall, und auch nicht die gesamte, angesammelte Krankheitszeit nehme ich an).
Wer also fast ein siebtel des Arbeitsverhältnisses verpasst, kommt damit durch, wirklich intressant ab wann es dann zu viel wäre?
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