Ein verurteilter Sexualstraftäter arbeitete trotz Vorstrafen weiterhin an einer Schule für behinderte Kinder in Zürich. Über den Fall berichtete am Dienstag die NZZ.
Der Täter, welcher davor als Schlosser arbeitete, ist seit einigen Jahren als Betreuer für Menschen mit Behinderungen eingestellt. 2018 wird er dabei ertappt, wie er einen Bewohner im Heim sexuell missbraucht.
An diesem Zustand ändert sich auch nichts, als im Jahr 2019 das Bezirksgericht Horgen den Mann wegen Schändung verurteilt. Der Täter kann einfach weiterarbeiten, ohne dass er daran gehindert wird.
2021 sendet der Täter Maike Nugor, der Mutter eines seiner zu betreuenden Kinder, eine Sprachnachricht: «Hoi Keno und Familie Nugor, ich wünsche euch ganz schöne Ferien. Geniesst es in Flims/Laax. Ist ja wunderschön am Caumasee, die türkise Farbe, da könnte man meinen, man sei in der Karibik. Einfach schön in der Schweiz.» Der Mann spricht mit fröhlicher, aber auch ein wenig aufgesetzter Stimme, wie die NZZ berichtet.
Obwohl die Sprachnachricht mitten in den Sommerferien kommt, ahnt Maike Nugor noch nichts Böses. Seltsam findet sie nur, dass sie den Mann nicht wirklich kennt. Er fährt ihren Sohn Keno nur ab und zu in die Sonderschule und bringt ihn wieder zurück.
Vor dieser Sprachnachricht gab es aber schon andere Versuche, mit der Familie in Kontakt zu treten. Der Täter sendete der Mutter ein Bild, welches eine Terrasse mit Blumentöpfen und Schnee zeigte, mit dem Text: «Der letzte Schnee. Oje.» Die Mutter dachte an eine Verwechslung und antwortete schlicht mit «Danke».
Auch wenn dies harmlos erscheint, ist es das aber nicht. Mit den Kontaktversuchen versuchte der Täter, das Vertrauen der Eltern zu erwecken. Der Mann sendete weitere Nachrichten und wurde dabei immer persönlicher. Dieses Vorgehen nennt man Grooming, dies ist die Kontaktaufnahme von Sexualstraftätern mit dem Umfeld des möglichen Opfers.
Beim Grooming werden neben den Eltern auch das Opfer und die Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen durch das Vorgeben von Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft manipuliert. Dadurch soll niemand einen Verdacht hegen können.
Maike Nugor erfährt erst drei Jahre später von der Verurteilung. 2024 liest sie einen Artikel, welcher über den Fall berichtet. Es geht um Angebote von «besonderen Duscherlebnissen» vonseiten des Täters, dem Erscheinen in Unterhose vor den Betten der Bewohner und weiteren Überschreitungen.
Wegen einer schlechten Vorahnung recherchiert Nugor zu der Identität des Mannes. Sie erhält die Gewissheit, dass es sich um den gleichen Mann handelt, der auch ihr Kind betreut hat.
Die Mutter nimmt Kontakt zur Schule sowie zur Opferberatung auf. Die Expertin erkennt bei den Nachrichten an die Familie, dass es sich um Grooming handelte. Obwohl sie danach Gespräche mit der Schulleitung und dem Schulamt führt, geht der Prozess nicht weiter.
Dass der verurteilte Sexualstraftäter einfach an der Schule ihres Kindes weiterarbeiten durfte, ist der Familie nicht verständlich.
Bei ihrer Recherche findet sie heraus, dass der Täter auch im Schwimmunterricht eingesetzt wurde. Obwohl er nach der Schändung 2018 freigestellt wurde, kehrte er später wieder für ganze drei Jahre als Fahrbegleiter von Bustouren an die Schule zurück.
Obwohl das Bezirksgericht Horgen eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten sowie ein zehnjähriges Tätigkeitsverbot verhängt und 2021 das Zürcher Obergericht die Freiheitsstrafe um zwei Monate erhöht, arbeitet der Täter auch danach noch an der Schule.
Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, da der damals 56-Jährige das Urteil anficht. Erst nach der Bestätigung des Urteils vom Bundesgericht wird der Mann entlassen.
Es stellt sich aber die Frage, wieso dies so lange dauerte.
Auf die Fragen der NZZ hat das Zürcher Schulamt nur mit einem kurzen allgemeinen Statement geantwortet: Das Schulamt habe «die betreffende Person» für mehrere Wochen freigestellt, als es 2018 von den Vorwürfen erfahren habe. Dies, «obwohl der Vorfall in einer Drittinstitution stattfand und in keinem Zusammenhang mit dem städtischen Arbeitsverhältnis» gestanden sei.
Nach der Freistellung wurde der Täter «unter strengen Auflagen und mit stark eingeschränkten Aufgaben» eingebunden. Der Mann durfte nicht mehr alleine mit Schülerinnen und Schülern sein, auch pflegerische Handlungen fielen weg. Für das Schulamt seien diese Massnahmen ausreichend gewesen.
Auf die Frage, weshalb man den Mann nicht bis zum endgültigen Urteil beurlaubt oder an einen anderen Ort versetzt hat, gab es von der Stadt keine Antwort.
(kek)
Was spielt es für eine Rolle wo der Vorfall stattgefunden hat? Ich möchte auf jeden Fall nicht, dass ein verurteilter Sexualstraftäter mit meinen Kindern arbeitet, unglaublich …