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Zürcher Justiz akzeptiert Inside-Paradeplatz-Versiegelung

Lukas Haessig, Inside Paradeplatz bei einer Pause am Raiffeisen-Prozess des Zuercher Bezirksgerichts vor dem Volkshaus, am Dienstag, 25. Januar 2022, in Zuerich. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehema ...
Der Betreiber von Inside Paradeplatz, Lukas Hässig.Bild: KEYSTONE

Zürcher Justiz akzeptiert Inside-Paradeplatz-Versiegelung

16.07.2025, 14:1816.07.2025, 14:18
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Die Zürcher Staatsanwaltschaft akzeptiert ihre Niederlage im Zusammenhang mit der Strafsache Pierin Vincenz. Das Material, welches sie beim Onlineportal Inside Paradeplatz beschlagnahmte, bleibt versiegelt. Es kann nicht ausgewertet werden.

Das Zürcher Zwangsmassnahmengericht hatte der Staatsanwaltschaft verboten, das beschlagnahmte Material auszuwerten. Diesen Entscheid will die Staatsanwaltschaft akzeptieren. Er werde nicht beim Bundesgericht angefochten, hiess es dort am Mittwoch auf Anfrage.

Das Zwangsmassnahmengericht war zum Schluss gekommen, dass kein «auch nur ansatzweise ausreichender Tatverdacht» für eine Verletzung des Bankgeheimnisses vorliege.

Hausdurchsuchung in der Redaktion

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte im Juni in den Redaktionsräumen von Inside Paradeplatz (IP) und im Privatdomizil von Betreiber Lukas Hässig eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dabei stellte sie Computer, Telefon, Dokumente und Notizen sicher. Hässig liess daraufhin alles siegeln.

Lukas Haessig, Inside Paradeplatz bei einer Pause am Raiffeisen-Prozess des Zuercher Bezirksgerichts vor dem Volkshaus, am Dienstag, 25. Januar 2022, in Zuerich. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehema ...
Der Betreiber von Inside Paradeplatz, Lukas Hässig.Bild: KEYSTONE

Auslöser für die Hausdurchsuchung und die Ermittlung gegen IP war ein Urteil des Obergerichts. Dieses hatte Beat Stocker, dem Mitangeklagten des ehemaligen Raiffeisen-Chefs Pierin Vincenz, recht gegeben. Stocker hatte eine Verletzung seiner Privatrechte durch IP geltend gemacht.

Blogeintrag brachte Stein ins Rollen

Auf Inside Paradeplatz war im Jahr 2016 ein Beitrag erschienen, gemäss dem Vincenz im Sommer 2015 eine Überweisung von 2,9 Millionen Franken empfangen habe. Darin stellte Hässig einen möglichen Zusammenhang mit der kurz davor erfolgten Akquisition der KMU-Finanzierungsfirma Investnet durch Raiffeisen her.

Dieser Blogbeitrag sowie weitere Recherchen sollen Auslöser von bankinternen Untersuchungen gewesen sein, die schliesslich dazu führten, dass die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht aktiv wurde – und der damalige Raiffeisen-Chef Vincenz verhaftet wurde.

Der ehemalige Raiffeisenchef Pierin Vincenz erscheint mit Anwalt Lorenz Erni zum Raiffeisen-Prozess des Zuercher Bezirksgerichts vor dem Volkshaus, am Dienstag, 22. Maerz 2022, in Zuerich. Die Staatsa ...
Der ehemalige Raoffeisen Chef Pierin Vincenz.Bild: keystone

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte Vincenz im April 2022 wegen Betrugs, mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung und wegen mehrfacher passiver Bestechung.

Er erhielt eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten. Stocker kassierte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Der Obergerichtsprozess ist auf Sommer 2026 angesetzt. (sda)

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quelle: keystone / walter bieri
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15 Kommentare
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Plusplus
16.07.2025 15:09registriert Dezember 2021
Hässig hin oder her, es ist ein Sieg für die Pressefreiheit!
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Mäni99
16.07.2025 15:45registriert Februar 2020
Schon befremdend: das Zwangsmassnahmengericht stellt fest dass kein «auch nur ansatzweise ausreichender Tatverdacht» für eine Verletzung des Bankgeheimnisses vorliegt. Da kommt der Verdacht auf, dass das Ganze eine organisierte, bewusste Schikane ist - wer hatte da Einfluss ???
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Elpolloloco
16.07.2025 14:52registriert Dezember 2016
Go IP 🚀
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