Schweiz
Zürich

Nachbarskatze gefüttert: Zürcher Rentnerin steht heute vor Gericht

Sie fütterte Kater Leo zu oft: Zürcher Rentnerin entgeht Strafe

Die Zuneigung zu einer Katze bringt eine 68-jährige Rentnerin heute Dienstag vor das Bezirksgericht Zürich, nun hat sie eine Strafe abwenden können. Die Frau fütterte gemäss Strafbefehl der Staatsanwaltschaft systematisch Nachbarskater «Leo». Irgendwann wollte dieser nicht mehr nach Hause.
06.05.2025, 10:5006.05.2025, 10:50
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Die 68-Jährige hat am Dienstag eine Strafe wegen «Anfütterung» des Nachbarskaters abwenden können. Sie einigte sich am Bezirksgericht Zürich mit der Besitzerin auf einen Vergleich.

Worin die Einigung besteht, ist nicht bekannt. Am Rand der Verhandlung sagten die Parteien gegenüber den Medien aber, dass die Rentnerin nun die neue Besitzerin von «Leo» ist. Die vorherige Besitzerin zog ihren Strafantrag zurück.

Beide Parteien waren mit Anwälten am Bezirksgericht erschienen. Die Vergleichsverhandlung führte das Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Kosten gehen auf die Gerichtskasse.

«Leo» kehrte nicht zurück

Gemäss dem nun nichtigen Strafbefehl hatte die Rentnerin «Leo», der im gleichen Haus lebte, über einen Zeitraum von rund 10 Monaten immer wieder gefüttert und in die Wohnung gelassen. Sie tat dies auch, nachdem die Besitzerin ihr das schriftlich verboten hatte.

Die Beschuldigte programmierte gemäss Strafbefehl ihre eigene Katzenklappe zudem so um, dass «Leo» jederzeit bei ihr ein und aus gehen konnte. Das Ergebnis war, dass die rechtmässige Besitzerin vergeblich mit dem Futter wartete. «Leo» kehrte nicht mehr zurück.

Die Staatsanwaltschaft wollte die Rentnerin wegen unrechtmässiger Aneignung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 120 Franken verurteilen. Dazu sollte eine Busse von 800 Franken kommen. Weil die Frau den Strafbefehl nicht akzeptieren wollte, kam es nun zum Gerichtsprozess.

Systematisches «Anfüttern» ist strafbar

Fälle wie dieser landen zunehmend vor Gericht, weil die rechtmässigen Besitzerinnen und Besitzer die «Fütterer» anzeigen. Rechtlich gesehen sind Katzen «fremdes Eigentum». Das systematische «Anfüttern» und Hereinlassen einer fremden Katze gilt als unrechtmässige Aneignung. Solange Nachbarskatzen jedoch nur gelegentlich gefüttert werden, ist dies nicht strafbar. (dab/sda)

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48 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Bougainvillea
06.05.2025 08:04registriert März 2020
Katzen besuchen Nachbarswohnungen und viele haben Freude daran. Doch das füttern einer fremden Katze ist generell problematisch. Als nicht Eigentümer der Büsis weiss man nie ob das dargereichte Futter auch das richtige für das Kätzchen ist. Es könnte sein, dass das Tier an einer Krankheit leidet und nur spezielles Futter essen darf.
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code-e
06.05.2025 08:31registriert November 2018
Das versuche ich meiner Nachbarin schon seit Jahren zu vermitteln, dass es verboten ist, fremde Katzen zu füttern, Jeden Morgen steht sie pünktlich um halb 8 vor dem Haus und füttert die Katzen des Quartiers. Alle Katzen hier sind wirklich Fett, ausser meinem Kater. Der Frisst zum Glück nicht auswärts. Sie will es einfach nicht einsehen
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LuciusLiciniusLucullus
06.05.2025 08:09registriert September 2024
Klassischer Fall von "wer nicht hören will muss fühlen."
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