20. März 2015: Auf dem Rastplatz Ringlikon in Uitikon findet ein Fest von Austausch-Studenten statt. Eine der Schülerinnen feiert Geburtstag, sie ist 15 Jahre alt, der Angeklagte, ein Gast, 19. Laut Anklage küsst der Schüler die 15-Jährige beim Tanzen, sie schiebt ihn weg und rennt in den Wald, auf der Suche nach Freundinnen. Der 19-Jährige folgt ihr, zwingt sie zu Oralverkehr und vergewaltigt das Mädchen.
Über diesen Fall, der schliesslich vor Gericht in einer Verurteilung endete, berichtet die «Limmattaler Zeitung». Die 15-Jährige hatte eine Woche nach dem Vorfall Anklage erhoben. Der 19-Jährige wurde festgenommen und verbrachte 219 Tage in Untersuchungshaft.
Der Angeklagte wies die Vorwürfe zurück. Mangels beweisen schlugen die Richter schliesslich den Mittelweg ein: Die eingeklagte Vergewaltigung sah es nicht als erwiesen an, sexuelle Nötigung dagegen schon. Das Gericht sprach von einem nicht leichten Verschulden, da sich der Student an einer sexuell unerfahrenen, jungen Frau vergangen habe.
Der 19-Jährige wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und aus der Haft entlassen. Laut «Limmattaler Zeitung» will er in seine Heimat zurückkehren und an einer Elite-Uni studieren. (dwi)
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