52-jähriger muss wegen beschädigter Radarfallen vor Zürcher Gericht
Ein 52-Jähriger steht heute Dienstag wegen dutzender beschädigter Radarfallen und Parkuhren vor dem Bezirksgericht Zürich. Er machte die Linsen mit Sprühkleber unbrauchbar. Die geforderte hohe Freiheitsstrafe von zwei Jahren ist auf seine Vorgeschichte zurückzuführen.
Mit Sprühkleber ausgerüstet sabotierte der 52-Jährige laut Anklage zwischen September 2023 und Oktober 2024 zahlreiche Radargeräte in der Stadt Zürich. Den Kleber sprühte er jeweils auf die Linsen der fixen oder halbstationären Geräte, um diese unbrauchbar zu machen.
Einige Male schlug er auch die Displays von Parkuhren ein. Zusammen mit weiteren Vorfällen wirft ihm die Staatsanwaltschaft 28 Sachbeschädigungen vor. Warum der Schweizer ausgerechnet auf diese Geräte losging, geht aus der Anklageschrift nicht genauer hervor.
Klar ist aber, dass der Beschuldigte zwei Tage in Untersuchungshaft sass. Mit dem Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft ist er einverstanden, die Verhandlung findet deshalb im abgekürzten Verfahren statt.
Zehntausende Franken Sachschaden
Schon 2021 wurde der Mann in Dietikon zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der damals bedingt ausgesprochene Teil der Strafe wird in die neue einbezogen. Neben dem Absitzen der unbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren soll der 52-Jährige nun auch eine ambulante Therapie machen. Dazu kommt eine Busse von 2000 Franken.
Die Aktionen verursachten auch einiges an Kosten. Neben zehntausenden Franken an Sachschaden kommen über 36'000 Franken für ein Gutachten, Telefonkontrolle oder Auslagen der Polizei dazu. Der Prozess findet am Nachmittag statt. (con/sda)
