Ich wollte meinen Namen richtig schreiben – und bin gescheitert
Ich trage den falschen Namen. Aus technischen Gründen. Das Schweizer Personenregister konnte slawische Sonderzeichen bisher nicht abbilden. Mein Name gehört dazu.
In meinem Schweizer Pass fehlt das Strichli auf dem «c». Mein Sonderzeichen ist ein Sonderfall. Deshalb heisse ich offiziell Pavlovic statt Pavlović. Klingt ähnlich, ist aber nicht dasselbe: Pawlowitz statt Pawlowitsch. Ein kleiner Unterschied? Nein. Der Name ist falsch, Punkt. Im Deutschen würde man auch nicht einfach aus Müller ein Muller machen, nur weil es praktischer ist. Genau das ist aber meine Realität.
Pass mit richtigem Namen
All die Jahre habe ich mich damit arrangiert. Ich konnte nichts ändern. Als mich ein Arbeitskollege fragte, warum ich meinen Namen ständig falsch schreibe, fing ich wieder an, darüber nachzudenken. Seither schreibe ich ihn, wo immer möglich, richtig – mit Sonderzeichen. Heisst in meinem Fall: ein Akut auf dem Buchstaben C.
2024 folgte die politische Korrektur. Der Bundesrat reagierte auf eine Interpellation und räumte ein, dass es unbefriedigend ist, wenn Schweizerinnen und Schweizer die Schreibweise ihres eigenen Namen nicht frei wählen können. Also beschloss man, einen einheitlichen Zeichensatz einzuführen. Seit Januar 2025 können Sonderzeichen – auch aus slawischen Sprachen – endlich korrekt dargestellt werden. Der Weg zum richtigen Namen war frei. Mein nächster Pass könnte also endlich meinen richtigen Namen tragen.
Ein Strichli auf dem C klingt nach einer Formalität. Buchstaben korrigieren, Termin für die biometrischen Daten machen – erledigt. Ein Häkchen hier, ein Akut dort – Problem gelöst.
Es kommt anders.
17 Fragen und ein Gesuch
Wer wissen will, wie der Name tatsächlich korrigiert wird, landet auf der Webseite des Bundesamts für Justiz. Dort wird die Thematik mit den Sonderzeichen erklärt. In 17 Fragen. Siebzehn. Spätestens da wird mir klar: Das wird kein Spaziergang. Was mich besonders stutzig macht, ist das «Gesuch». Also rufe ich beim kantonalen Migrationsamt an. Freundlich wird mir erklärt, dass der Name erst angepasst werde, wenn das Zivilstandsamt das auf der Webseite erwähnte Gesuch genehmigt. Danach werde der Name im System aktualisiert. Erst dann kann ein neuer Pass mit korrekt geschriebenem Namen ausgestellt werden.
Ich will meinen Namen nicht ändern. Ich will ihn nur richtig schreiben. Warum brauche ich ein Gesuch für eine Namensänderung? Eine sinnvolle Antwort darauf erhalte ich nicht. Ich solle das Zivilstandsamt anrufen, da werde mir geholfen. Gesagt, getan.
Neue Behörde, gleiche Geschichte. Auch dort heisst es: Zuerst Gesuch ausfüllen, richtige Schreibweise angeben und einen Beleg anhängen. Zum Beispiel eine «Personenstandsurkunde oder einen gültigen ausländischen Pass», der die «korrekte» Schreibweise bestätigt.
Ein Nachweis für den Namen? Ich hake nach: Was ist mit Menschen, deren Familien seit Generationen in der Schweiz leben und keinen solchen Pass besitzen? Wie belegen sie die «richtige» Schreibweise? Muss der Geburtsschein der Eltern oder gar der Grosseltern mitgeschickt werden? Die Antwort bleibt vage. Man braucht «einfach einen Nachweis». So sei es geregelt.
Frustriert lege ich auf.
Unnötige Bürokratie
Warum ist es in der Schweiz so kompliziert, meinen Namen richtig zu schreiben? Meine anfängliche Freude, die slawischen Sonderzeichen endlich im Pass zu sehen, ist nach diesem Frust gewichen. Was als einfache Korrektur gedacht war, entpuppt sich als erstaunlich aufwendiges Verfahren. Das alles für ein einziges Sonderzeichen.
Am Ende bleibt ein schaler Nachgeschmack. Die Technik kann den Namen längst korrekt darstellen. Doch bis er tatsächlich richtig im Pass steht, braucht es Formulare, Nachweise und mehrere Stationen durch die Verwaltung.
In einem Land, das grossen Wert auf Präzision legt und Fehler möglichst vermeiden will, wirkt das paradox: Ausgerechnet bei etwas so Persönlichem wie dem eigenen Namen wird Korrektheit zur Formalität, die erst beantragt und belegt werden muss. (aargauerzeitung.ch)
