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Zürcher Obergericht: Prozess gegen An'Nur-Moschee-Gänger beginnt

Zürcher Obergericht: Prozess gegen An'Nur-Moschee-Gänger beginnt

06.09.2021, 09:2106.09.2021, 09:21
epa05614068 Swiss police cordon off the area of the building during a police raid at the An'Nur mosque in Winterthur, Switzerland, 02 November 2016. The house search on behalf of the public prose ...
An'Nur-Moschee in Winterthur.Bild: EPA/KEYSTONE

Vor dem Zürcher Obergericht startet am Montagmorgen der Prozess gegen neun Besucher der ehemaligen An'Nur-Moschee in Winterthur. Sie müssen sich unter anderem wegen Freiheitsberaubung und Tätlichkeiten verantworten, weil sie im November 2016 zwei angebliche «Verräter» festhielten und drangsalierten.

Für einen zum Tatzeitpunkt noch minderjährigen Beschuldigten gilt das Jugendstrafverfahren, er muss nicht vor Gericht erscheinen. Den zehn Männern wird vorgeworfen, am Abend des 22. November 2016 zwei andere Moscheebesucher festgehalten, bedroht und teilweise geschlagen zu haben.

Das Bezirksgericht Winterthur verurteilte im Oktober 2018 sieben beteiligte Männer im Alter zwischen 17 und 24 Jahren wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und Drohung. Es sprach bedingte Freiheitsstrafen zwischen 6 und 18 Monaten sowie bedingte Geldstrafen aus. Zwei Männer - ein Mazedonier und ein Afghane - sollen zudem für sieben Jahre des Landes verwiesen werden.

Der Imam, der später zum Gerangel stiess, wurde nicht mit einer Freiheitsstrafe, sondern mit einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen bestraft.

Der Vereinspräsident der Moschee wurde vollumfänglich freigesprochen, ein weiterer junger Mann mangels Beweisen ebenfalls.

Das Zürcher Obergericht hat für das Berufungsverfahren fünf Tage eingeplant. Die Urteile sollen im Oktober verkündet werden. (aeg/sda)

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