Die Staatsanwaltschaft Winterthur hat die Untersuchung im Zusammenhang mit den Vorfällen rund um die An'Nur Moschee abgeschlossen. Gegen 9 Beschuldigte wurde am 29. Januar 2018 unter anderem wegen Freiheitsberaubung, mehrfacher Nötigung, mehrfacher Drohung, Körperverletzung und weiterer Delikte Anklage erhoben.
Das Strafverfahren läuft seit Januar 2017. Die Angeklagten sollen in der Moschee zwei Glaubensbrüder angegriffen haben, die interne Informationen an einen Journalisten weitergegeben haben sollen.
Hintergrund des Angriffs soll die Berichterstattung eines Journalisten vom 2. November 2016 über eine Predigt in der An’Nur Moschee gewesen sein, anlässlich welcher zu Gewalttätigkeiten gegen andere Muslime aufgerufen worden sein soll. Es besteht der Verdacht, dass die zwei Angegriffenen durch die Gruppe massiv geschlagen, misshandelt und eingeschlossen wurden, weil sie im Verdacht standen, dem Journalisten Informationen über die Predigt weitergegeben zu haben. Zudem sollen sie und ihre Familien auch mit dem Tod bedroht worden sein.
Die Moschee sorgte auch im Zusammenhang mit Dschihad-Reisenden für Schlagzeilen. Mehrere Jugendliche waren nach Syrien gereist und hatten sich der Terrormiliz «Islamischer Staat» (IS) angeschlossen. Ausländische Imame sollen sie zuvor in den Hinterzimmernder der An'Nur-Moschee (Arabisch für «das Licht») radikalisiert haben. Der Dachverband der Islamischen Organisationen in Zürich (VIOZ), der fast alle Moscheen im Kanton vertritt, suspendierte den An'Nur-Verein in der Folge.
Die Beschuldigten sind nicht geständig. Die Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafen zwischen 30 Monaten und 36 Monaten. (nfr)