Der Verteidiger hat für seinen Mandanten einen Freispruch von der Kindstötung verlangt. Sämtliche Handlungen zum Nachteil des Kleinkindes könnten seinem Mandanten nicht angelastet werden.
Infrage kämen auch die Mutter oder die Kita, in der das Kind drei Tage pro Woche verbracht hatte, sagte der Verteidiger am Mittwoch.
Als Beweis nannte der Verteidiger etliche Whatsapp-Chats, die zeigten, dass die Mutter an den Daten der Vorfälle ebenfalls mehrfach allein mit dem Buben war. Sie sei mit ihm überfordert gewesen.
Dass der Staatsanwalt seinen Mandanten als Schuldigen sehe, liege daran, dass er nicht beide habe anklagen können. Aber bloss weil der 28-Jährige der wahrscheinlichere Täter sei, könne er nicht verurteilt werden.
Verurteilt werden sollte der 28-Jährige nur wegen dem Marihuana-Handel. Der Verteidiger forderte dafür eine bedingte Geldstrafe von 30 mal 90 Franken.
Der Beschuldigte schloss mit den Worten: «Es ist einfach komplett tragisch, was passiert ist». Das Urteil wird am 22. September eröffnet.
(sda)