Schweiz
Zürich

Bundesgericht hat entschieden: Brians Psychiater nicht freigesprochen

Bundesgericht hat entschieden: Brians Psychiater doch nicht freigesprochen

12.07.2023, 12:3212.07.2023, 14:12
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ARCHIVBILD ZUM URTEIL DES ZUERCHER OBERGERICHTS IM FALL CARLOS, AM MITTWOCH, 16. JUNI 2021 - Portraitzeichnung des Haeftlings Brian (bekannt als Carlos). Die Anwaelte von Carlos, der mittlerweile auch ...
Bild: keystone

Das Bundesgericht hat nach einem Weiterzug von Problemfall Brians Anwälten ein Urteil des Zürcher Obergerichts zurückgewiesen. Dieses hatte drei Zürcher Psychiater vom Vorwurf der Freiheitsberaubung freigesprochen. Dies berichtete die NZZ.

2011 wurde der damals als «Carlos» bekannte Brian K. in der Psychiatrischen Universitätsklinik (PUK) in Zürich auf Anordnung des behandelnden Arztes stramm an sein Bett gezurrt – über 13 Tage hinweg, 24 Stunden am Tag. Die Massnahme war von zwei vorgesetzten Psychiatern abgesegnet worden.

Brian hatte wegen Freiheitsberaubung geklagt, blitzte jedoch am Zürcher Bezirks- und Obergericht ab. Beide Instanzen sprachen die drei Psychiater frei. Man argumentierte, dass das von der Staatsanwaltschaft angeschaffte Gutachten mangelhaft sei.

Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass der Freispruch nicht rechtens war: Das Obergericht hätte nicht genügend begründet, weshalb das betreffende Gutachten mangelhaft sei.

(cpf)

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81 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Joe Smith
12.07.2023 13:54registriert November 2017
Ist es wirklich zuviel verlangt, bei Berichten über Bundesgerichtsurteile jeweils auch die Urteilsnummer anzugeben, damit man bei Interesse die Begründung aus erster Hand nachlesen kann?
(Es handelt sich um das Urteil 6B_356/2022 vom 23. Juni 2023.)
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Matthiah Süppi
12.07.2023 13:45registriert Mai 2015
Jemanden 13 Tage zu fixieren ist Folter. Das ist dem Schweizer Rechtsstaat nicht würdig.
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mikel
12.07.2023 13:23registriert Februar 2014
Schwierige und komplexe Geschichte. Aber man kann nicht einfach machen, was man will, und dann meinen, das Gericht schützt es dann schon. Auch renitente Verbrecher haben Rechte. Diese gilt es in einem Rechtsstaat zu schützen.
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