Das Bundesgericht hat nach einem Weiterzug von Problemfall Brians Anwälten ein Urteil des Zürcher Obergerichts zurückgewiesen. Dieses hatte drei Zürcher Psychiater vom Vorwurf der Freiheitsberaubung freigesprochen. Dies berichtete die NZZ.
2011 wurde der damals als «Carlos» bekannte Brian K. in der Psychiatrischen Universitätsklinik (PUK) in Zürich auf Anordnung des behandelnden Arztes stramm an sein Bett gezurrt – über 13 Tage hinweg, 24 Stunden am Tag. Die Massnahme war von zwei vorgesetzten Psychiatern abgesegnet worden.
Brian hatte wegen Freiheitsberaubung geklagt, blitzte jedoch am Zürcher Bezirks- und Obergericht ab. Beide Instanzen sprachen die drei Psychiater frei. Man argumentierte, dass das von der Staatsanwaltschaft angeschaffte Gutachten mangelhaft sei.
Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass der Freispruch nicht rechtens war: Das Obergericht hätte nicht genügend begründet, weshalb das betreffende Gutachten mangelhaft sei.
(cpf)
(Es handelt sich um das Urteil 6B_356/2022 vom 23. Juni 2023.)