«Mach mir ein Kind oder das war es mit unserer Ehe» - auf eine solche Ansage seiner Ehefrau hat ein Mann im Kanton Zürich mit einer Anzeige wegen Nötigung reagiert. Die Staatsanwaltschaft weigerte sich, zu ermitteln. Zu Recht, fand nun das Obergericht.
Beim Ehepaar aus dem Kanton Zürich kriselte es offenbar schon länger. Im Frühling 2019 zog der Mann aus der gemeinsamen Wohnung aus. Anfangs 2020 soll ihm seine Ehefrau dann gesagt haben, sie werde erst wieder mit ihm zusammenwohnen, wenn er ihr ein Kind mache.
Das Angebot zur Versöhnung kam bei ihm denkbar schlecht an - er erstattete Ende Februar 2020 Anzeige wegen Nötigung. Im Mai 2021 erliess die zuständige Staatsanwaltschaft aber eine Einstellungsverfügung, weil keine strafbare Handlung vorliege.
Der Mann war damit nicht einverstanden und zog die Einstellungsverfügung ans Obergericht. Erfolglos, wie aus dem bereits rechtskräftigen Entscheid hervorgeht.
Das Urteil fiel unmissverständlich aus: «Es ist nicht unerlaubt, von seinem Ehepartner ein Kind zu wollen und ansonsten die Beziehung zu diesem wieder aufzulösen.»
Dabei spiele es auch keine Rolle, ob die Frau etwa «aus physischen oder psychischen Gründen nicht in der Lage ist, schwanger zu werden», oder umgekehrt der Mann «aufgrund der Situation momentan psychisch ausserstande ist, mit ihr ein Kind zu zeugen».
Welchen Einfluss der Rechtsstreit auf die angeschlagene Ehe des Paares hatte, ist nicht bekannt. Fest steht hingegen, dass der Mann die Kosten des Verfahrens in der Höhe von 800 Franken bezahlen muss. (sda)