Die Staatsanwältin hat am Bezirksgericht Zürich je acht Jahre Freiheitsstrafe für ein mutmassliches Zuhälter-Paar verlangt. Die Ungarn sollen Bekannte und Verwandte zwangsprostituiert haben.
Nach rund drei Verhandlungstagen ging am Dienstag am Bezirksgericht Zürich der Prozess gegen ein Paar aus Ungarn zu Ende, dem Menschenhandel und Förderung der Prostitution vorgeworfen wird.
Dabei wiesen die Beschuldigten, eine 29-Jährige und ein 40 Jähriger aus Ungarn, viele Vorwürfe zurück. Der Beschuldigte sagte, er habe mit der Sache nichts zu tun. Die Frau arbeitete selbst als Prostituierte. Sie gab zu, für zwei Frauen Treffen eingefädelt oder Fotos auf Erotikplattformen gestellt zu haben. Es sei aber alles ohne Zwang geschehen.
Ihr Verteidiger erläuterte am Dienstag, seine Mandantin sei in zwei Fällen der Förderung der Prostitution schuldig. Dafür soll es eine Freiheitsstrafe von 32 bis 33 Monaten geben. Diese hätte die Frau mittlerweile abgesessen. Die 29-Jährige habe von der Prostitution der Frauen profitiert und sie hier überwacht, erklärte der Verteidiger.
Den drei Klägerinnen warf der Verteidiger vor, viele Lügen zu verbreiten, sie seien nicht glaubwürdig. Menschenhandel könne seiner Mandantin nicht nachgewiesen werden. Auch weitere Vorwürfe wie Betrug oder Diebstahl seien nicht bewiesen. In einem Fall soll die Beschuldigte einen Freier um insgesamt über 100'000 Franken betrogen haben.
Der Verteidiger des Beschuldigten sagte, es gebe keine Beweise, dass dieser an den Taten beteiligt gewesen sei. Nur weil er der Partner sei, werde er in Sippenhaft genommen. «Auch die Klägerinnen haben ihn nicht beschuldigt», sagte der Verteidiger. Für die erstandene Untersuchungshaft soll er entschädigt werden.
Ganz anders klang es bei den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Geschädigtenvertreterinnen. Die Staatsanwältin forderte Freiheitsstrafen von acht Jahren für beide sowie zehnjährige Landesverweisungen. Sie wirft dem Paar vor, drei Frauen unter Zwang und Drohungen in die Schweiz geschafft zu haben.
Die Frauen sind Bekannte oder Verwandte der beiden, die aus ärmlichen Verhältnissen stammen. In Zürich sollen sie als Prostituierte gearbeitet haben, wobei sie kaum Freiheiten gehabt hätten und nur einen Bruchteil des jeweils bezahlten Geldes erhielten. Auch zu sexuellen Praktiken, die sie nicht wollten, seien sie gedrängt worden.
Die Beschuldigten hätten hingegen mit dem verdienten Geld ein Luxusleben geführt, hielt ihnen die Staatsanwältin vor. Die 29-Jährige soll auch Treffen mit einem Mann arrangiert haben, der für sadistische Praktiken viel Geld bezahlte. Dabei habe sie den Frauen nicht gesagt, was sie erwarte, warf ihr die Staatsanwältin vor.
Die Anwältinnnen der drei Frauen forderten Genugtuungen zwischen 25'000 und 35'000 Franken. Die Beschuldigten hätten die Notlage der Frauen ausgenutzt, so der Vorwurf.
In ihrem Schlusswort sagte die Beschuldigte, sie bereue alles was sie getan habe. «In den 33 Monaten im Gefängnis habe ich aus den Fehlern gelernt». Sie wollte niemandem wehtun und hoffte auf ein Urteil, das auf den Fakten basiere.
Ihr Partner sagte, er habe mit Prostitution nie etwas zu tun gehabt. «Meine Gesundheit ist in der Untersuchungshaft kaputt gegangen». Im Juni wurde die Verhandlung ein erstes Mal abgebrochen, weil er ins Spital gebracht werden musste.
Das Gericht wird das Urteil voraussichtlich am 16. September eröffnen. (sda)