Das Bezirksgericht Dielsdorf ZH hat eine 46-jährige Angolanerin wegen versuchten Mordes an ihrem Ehemann schuldig gesprochen. Sie verwendete Brandbeschleuniger, um das Schlafzimmer in Brand zu stecken, als ihr Mann dort schlief.
Das Gericht verurteilte sie am Donnerstag wegen versuchten Mordes und Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren und 6 Monaten. Entgegen den Anträgen der Staatsanwaltschaft ordnete das Gericht jedoch weder eine Therapie an noch muss die Angolanerin, die seit Jahrzehnten in der Schweiz lebt, nach Verbüssung der Strafe die Schweiz verlassen.
Die 46-Jährige hatte in der Nacht auf den 20. März 2021 mit Brandbeschleuniger im ehelichen Schlafzimmer in der Wohnung in Buchs ZH mit Brandbeschleuniger ein Feuer entfacht. Sie wollte damit sich selbst und ihren ebenfalls aus Angola stammenden Mann töten, weil er bei einem Seitensprung mit einer anderen Frau ein Kind zeugte.
Weil der Ehemann jedoch noch rechtzeitig erwachte, wurde niemand schwer verletzt oder getötet. Das Paar und die in der Wohnung anwesenden Söhne konnten die Wohnung rechtzeitig verlassen. Sie alarmierten die Nachbarn und riefen die Feuerwehr. Es entstand Sachschaden in der Höhe von rund 230'000 Franken.
Die Staatsanwaltschaft warf der Frau neben Brandstiftung mehrfachen versuchten Mord vor, weil sie mit der Tat auch das Leben ihrer zwei Söhne sowie von weiteren Personen in dem Mehrfamilienhaus gefährdet haben soll.
Das Gericht kam jedoch zum Schluss, dass sie dies weder gewollt noch in Kauf genommen habe. Sie sei tatsächlich davon ausgegangen, dass sich das Feuer schon nicht über das Schlafzimmer hinaus ausbreiten werde. Dies Vorstellung sei zwar nicht realistisch, aber vor dem Hintergrund der geringen Schulbildung der Frau dennoch glaubwürdig, so der Richter.
Auf die Anordnung einer stationären oder ambulanten Therapie verzichtete das Gericht, weil kaum anzunehmen sei, dass die Frau erneut ein solch schweres Delikt begehen werde.
Den Verzicht auf den Landesverweis begründete der vorsitzende Richter in erster Linie mit dem Gesundheitszustand der Frau. Sie leidet an einer Krankheit, die fortlaufende fachärztliche Behandlung benötigt, die sie in ihrem Heimatland kaum bekommen könnte. Ohne die Behandlung sei das Leben der Frau gefährdet. Auch familiäre Gründe sprechen laut Gericht gegen eines Landesverweis.
Wie die Verteidigerin während der Verhandlung, die am 23. März stattfand, ausführte, hält die Familie trotz des dramatischen Vorfalls zu der Frau. Ihre Kinder würden sie im Gefängnis besuchen, selbst ihr Mann habe ihr verziehen.Das Urteil des Bezirksgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann an das Obergericht des Kantons Zürich weitergezogen werden. (aeg/sda)