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An'Nur-Prozess: Sechs Verurteilungen, drei Freisprüche

An'Nur-Prozess: Sechs Verurteilungen, drei Freisprüche

06.10.2021, 12:30
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Das Zürcher Obergericht hat am Mittwoch das Urteil gegen die Besucher der mittlerweile geschlossenen An'Nur-Moschee in Winterthur verkündet: Es sprach sechs bedingte Geld- und Freiheitsstrafen sowie drei Freisprüche aus – einer mehr als die Vorinstanz. Diese hatte auch in zwei Fällen Landesverweise gefordert, auf die das Obergericht nun verzichtete.

ARCHIVBILD ZUM AUFTAKT DES BERUFUNGSPROZESSES GEGEN BESCHULDIGTE DER EHEMALIGEN AN'NUR-MOSCHEE, AM MONTAG, 6. SEPTEMBER 2021 - GERICHTSZEICHNUNG - Die Angeklagten sitzen im Winterthurer Bezirksge ...
Gerichtszeichnung des Prozesses im Winterthur Bezirksgericht am 01. Oktober 2018. Bei diesem Prozess wurden in zwei Fällen Landesverweise gefordert, auf die das Obergericht nun verzichtete. Bild: keystone

Die Männer hatten laut Anklage am Abend des 22. November 2016 zwei andere Moscheebesucher festgehalten, bedroht und teilweise geschlagen. Dies weil sie die beiden verdächtigt hatten, als Spione zu arbeiten und den Medien Informationen zugespielt zu haben.

Das Obergericht verhängte wegen Nötigung, Freiheitsberaubung und Drohung bedingte Freiheitsstrafen zwischen 12 und 19 Monaten, dazu bedingte Geldstrafen von 150 Franken bis 2000 Franken.

Wut und Rachegefühlen

Einem der Besucher soll eine Zehnernote in den Rachen gestopft worden sein, die er schlucken musste. Das Obergericht sprach ihm eine Genugtuung von 2000 Franken zu.

Die Geschädigten seien überzeugt gewesen, die Moschee nicht mehr lebend zu verlassen. Die Erzählungen der beiden Geschädigten stufte das Gericht als insgesamt stimmig und ohne grössere Widersprüche ein. Allerdings attestierte es einem der beiden einen Hang zur Übertreibung. Die Angeklagten bestritten die Vorwürfe.

Das Verhalten der Beschuldigten sei von Wut und Rachegefühlen geprägt gewesen, sagte der Richter.

Polizei-Razzia in der An'Nur-Moschee in Winterthur, am Mittwoch, 2. November 2016. 
Am fruehen Mittwochmorgen hat die Kantonspolizei Zürich zusammen mit der Stadtpolizei Winterthur die An'N ...
2. November 2016: Polizei-Razzia in der An'Nur-Moschee in Winterthur.
Die Moschee im Winterthurer Stadtteil Hegi geriet mehrmals wegen mutmasslicher Radikalisierung von Jugendlichen in die Schlagzeilen.
Bild: KEYSTONE

Imam und Vereinspräsident freigesprochen

Der Imam, der später zum Gerangel stiess, sowie der Vereinspräsident der Moschee wurden freigesprochen. Sie erhalten eine Genugtuung für die zu Unrecht entstandene Haft von 500 Franken beziehungsweise rund 18'000 Franken. Ein weiterer junger Moscheebesucher erhielt ebenfalls einen Freispruch und wird mit 34'000 Franken entschädigt.

Für einen zum Tatzeitpunkt noch minderjährigen Beschuldigten gilt das Jugendstrafverfahren, er musste nicht vor Gericht erscheinen. Sein Urteil wurde am Mittwoch auch nicht öffentlich verkündet.

Die Urteile des Obergerichts sind noch nicht rechtskräftig. Sie können noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. (yam/sda)

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