Schweiz
Zürich

63-Jähriger muss wegen Übergriffen auf Teenager vor Zürcher Gericht

63-Jähriger muss wegen Übergriffen auf Teenager in Zügen vor Zürcher Gericht

08.01.2026, 06:5408.01.2026, 12:34

Ein 63-Jähriger steht heute Donnerstag wegen sexueller Übergriffe vor dem Zürcher Obergericht. Er soll Jugendliche in Zügen belästigt haben und ist mehrfach vorbestraft.

Der Beschuldigte ging laut Anklage immer gleich vor: Er setzte sich jeweils neben allein reisende Jugendliche und legte seine Jacke so über sich, dass auch der Schoss der männlichen Jugendlichen bedeckt war. Unter diesem Sichtschutz griff er dann an Beine und Penis.

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den einschlägig vorbestraften 63-Jährigen am 21. Januar 2025 erstinstanzlich zu 38 Monaten Freiheitsstrafe. Diese sollte zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben werden. Zudem sollte der aus Sri Lanka stammende Mann für fünf Jahre des Landes verwiesen werden. Er legte am Obergericht Berufung gegen das Urteil ein.

Erschwerend kam für den Mann hinzu, dass er während Probezeiten und selbst nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft weiter delinquierte. Die sechs angeklagten Vorfälle ereigneten sich zwischen August 2020 und März 2024.

Weitgehend der Anklage gefolgt

Die Übergriffe erfolgten stets in SBB-Zügen. Im Fall des Übergriffs auf einen 16-Jährigen entschied das Gericht nicht auf Schändung, sondern sexuelle Nötigung. Der schüchterne Jugendliche sei vom viel älteren Beschuldigten überrumpelt worden. Er habe im Zug nicht auffallen wollen, sei vor Ekel, Schreck und Scham erstarrt und habe sich deshalb nicht wehren können. Der Beschuldigte griff ihm in die Hose.

Mit seinem Urteil folgte das Gericht weitgehend den Anträgen der Anklage. Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von 40 Monaten gefordert. Der Verteidiger hatte erfolglos für 13 Monate bedingt, eine ambulante Massnahme und den Verzicht auf eine Landesverweisung plädiert.

Der Mann sei stets «planmässig und raffiniert» vorgegangen, sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. Er habe seine Opfer gezielt ausgewählt und «perfide ausgenutzt». Man könne «nur ahnen, was das bei den Jugendlichen angerichtet hat» (dab/sda)

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