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284 Mietparteien in Zürcher Vita-Siedlung im Sihltal erhalten Kündigung

Mieter erhalten in der Vita-Siedlung die Kündigung.
Die Vita-Siedlung in Langnau am Albis. Bild: Screenshot Suter von Känel Wild

284 Mietparteien in Zürcher Siedlung im Sihltal erhalten Kündigung

Am Mittwoch haben 284 Mietparteien in der Vita-Siedlung in Langnau am Albis die Kündigung erhalten. Bis Ende September müssen sie ausziehen, es sei denn, sie unterschreiben eine Verzichtserklärung.
13.03.2025, 09:3113.03.2025, 12:43
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Am Mittwoch haben alle 284 Mietparteien in der sogenannten Vita-Siedlung in Langnau am Albis in der Nähe von Zürich die Kündigung erhalten. Bis Ende September müssen sie ausziehen, wie 20 Minuten berichtet.

Gemäss dem Kündigungsbrief, der 20 Minuten vorliegt, können Mieterinnen und Mieter die Kündigung um ein Jahr aufschieben. Allerdings nur unter der Bedingung, dass sie eine Verzichtserklärung unterschreiben.

Würde diese Verzichtserklärung unterzeichnet, hätten Mieterinnen und Mieter keine Möglichkeit mehr auf eine weitere Erstreckung. Zudem würden sie sich dazu verpflichten, keine rechtlichen Schritte gegen das Bauvorhaben einzuleiten.

Dieses Vorgehen sorgt bei den betroffenen Personen für Kritik. Vor allem der Umstand, dass die Kündigungen bereits verschickt wurden, aber die Baueingabe noch nicht erfolgt sei, sorgt bei Anwohnerinnen und Anwohner für Unmut.

Die Eigentümerin des Areals, die Zurich Versicherung, hatte bereits 2016 angekündigt, die Vita-Siedlung zu verdichten, um das Gelände besser nutzen zu können.

Betroffene wollen sich wehren

Ein Anwohner kritisiert bei 20 Minuten: «Es wurde versprochen, dass dies (die Verdichtung) etappenweise geschieht, damit einige Mieter bleiben können. Seit neun Jahren wird über die Renovation geredet, und nun sollen wir in sechs Monaten raus?»

Die Betroffenen wollen sich nun gegen das Vorgehen wehren: «Ich unterschreibe nichts! Wir schalten den Mieterverband ein und gründen eine Interessensgemeinschaft», sagt eine Person zu 20 Minuten.

Die Liegenschaftsverwaltung wehrt sich gegen die Kritik. Gemäss Apleona Schweiz AG sei die Möglichkeit eines Verbleibs nicht möglich, da eine umfassende Sanierung nötig sei. «Aufgrund des umfassenden Eingriffs in die Gebäudesubstanz ist ein Verbleib in den Liegenschaften während den Bautätigkeiten nicht möglich», sagt die Verwaltung. (ome)

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139 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Christian Mueller (1)
13.03.2025 10:00registriert Januar 2016
Massenkündigungen sind in BS mit dem vom Volk angenommen Wohnschutzgesetz nicht mehr möglich. Die rechtsbürgerliche Mehrheit bis zur GLP läuft seither dagegen Sturm. Weil es wirkt.
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Tagedieb
13.03.2025 09:51registriert März 2016
Verstehe ich das richtig? Die Zürich Versicherung will verhindern, dass die Parteien einzeln zur Schlichtungsbehörde gehen und die Fälle individuell beurteilt werden, indem sie präventiv allen ein Jahr zugesteht? -Wohlverstanden: die Erstreckung kann in Härtefällen bis 4 Jahr dauern! (zB: bei Familien mit Schulpflichtigen Kinder) Eine Sauerei, sowas! Auf keinen Fall akzeptieren!
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Mama Jo
13.03.2025 10:04registriert November 2022
Meine Schwiegermutter wohnt da. Es wohnen viele Armutsbetroffene, IV Rentner und Randständige in der Siedlung. Viele helfen sich gegenseitig.
Klar die Siedlung ist sehr alt und renovationsbedürftig. Aber es sind x- Wohnblöcke. Wieso da nicht etappenweise renoviert werden kann ist mir ein Rätsel. Es werden kaum zur selben Zeit in über 280 Wohnungen z.B. Küche und Bad saniert.
Und wo sollen 280 Haushalte fast auf einmal eine bezahlbare Wohnung finden?
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