Die Verteidigerin einer 36-jährigen Hundesitterin hat am Dienstag vor dem Bezirksgericht Winterthur einen Freispruch vom Vorwurf der fahrlässigen Tierquälerei gefordert. Der Beschuldigten wurde vorgeworfen, ihr anvertrauten Hunden zu wenig Futter gegeben zu haben.
Sie habe die drei betroffenen Hunde nach Anweisung des Besitzers gefüttert, sagte die 36-jährige Schweizerin, die in einer Gemeinde im Bezirk Winterthur eine Hundepension betreibt. Nach einigen Wochen habe sie selber festgestellt, dass die Futtermenge knapp bemessen sei. Sie habe die Mengen daraufhin erhöht und dies dem Besitzer mitgeteilt.
Die Verteidigerin der Beschuldigten beantragte deshalb einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft forderte in der Anklageschrift wegen fahrlässiger Tierquälerei eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 60 Franken sowie eine Busse von 900 Franken.
Die Verteidigerin warf dem zuständigen Staatsanwalt, der an der Verhandlung nicht anwesend war, in dem Verfahren zahlreiche Fehler vor. So sei beispielsweise die Verfahrensdauer viel zu lang. Die Hunde waren von Dezember 2019 bis Januar 2020 bei der Beschuldigten. Im April 2020 wurde Anzeige gegen sie eingereicht. Danach dauerte es rund dreieinhalb Jahre bis zur Anklageerhebung.
Auch der Halter der Hunde und sein Anwalt waren an der Verhandlung nicht anwesend. Gemäss der Verteidigerin hat der Hundehalter bereits vor einiger Zeit mitgeteilt, kein Interesse mehr zu haben an dem Verfahren.
Laut der Verteidigerin würden die Anklage und die Akten zu dem Verfahren die Vorwürfe gar nicht belegen. Die Staatsanwaltschaft wirft der Hundesitterin, die über eine Ausbildung als Tierpflegerin verfügt, fahrlässige Tierquälerei vor, weil die ihr anvertrauten Hunde während ihres knapp zwei Monate dauernden Aufenthalts viel Gewicht verloren hätten.
Die Hundesitterin hat laut ihrer Verteidigerin das Problem jedoch rechtzeitig erkannt und richtig reagiert, indem sie die Futtermengen auf die Empfehlungen des Herstellers anhob. Das vom Hundebesitzer empfohlene Futter sei zudem für grösser Hunde generell nicht optimal. «Ich würde es meinen eigenen Hunden nicht geben», sagte die Hundesitterin.
Zudem litt einer der Hunde an verschiedenen Beschwerden und musste Medikamente einnehmen. Gegen Ende des Aufenthalts in der Tierpension verschlechterte sich sein Zustand laut Anklage. In den Augen der Staatsanwaltschaft hätte die Hundesitterin einen Tierarzt aufsuchen müssen. Dass sie dies nicht rechtzeitig getan habe, erfülle ebenfalls den Tatbestand der fahrlässigen Tierquälerei.
Tatsächlich musste der Hund kurz nach Ende des Aufenthalts in der Tierpension eingeschläfert werden. Er litt an Krebs, was die Hundesitterin aber nicht wusste. «Das Verhalten des Hundes war bis zum Schluss des Aufenthalts bei mir normal, beziehungsweise hat sich nicht verändert» Das Tier habe gefressen, kein Fieber gehabt und auch sonst keine Symptome einer ernsthaften Erkrankung gehabt.
An einem Freitagabend, kurz bevor die drei Hunde wieder zu ihrem Halter zurück sollten, habe sie eine leichte gelbliche Verfärbung in den Augen des Tieres festgestellt. Dabei handelte es sich gemäss Staatsanwaltschaft um einen Hinweis auf ernsthafte Leberprobleme des Hundes, die sofort behandelt gehört hätten.
Als der Hund am Sonntag zurück bei seinem Halter war, verschlechterte sich sein Zustand rasant. Nach Angaben des Halters erbrach er sich, hatte Durchfall und kollabierte regelrecht. Trotzdem brachte ihn der Halter erst am darauffolgenden Tag zum Tierarzt, wo er aufgrund seines schlechten Zustands und der fortgeschrittenen Krebserkrankung eingeschläfert werden musste.
Das Gericht hat angekündigt, das Urteil am Dienstagnachmittag um 15 Uhr bekannt zu geben. (rbu/sda)